Kind 6 Jahre verursacht Schaden

Hallo

Ab wann muß die Versicherung für Schäden von Kindern haften?
Ein 6 Jahre und 8 Monate altes Kind hat mein Auto beschädigt. Kann die Versicherung den Schaden ablehnen?
Git es eine klare scharfe Grenze oder ist das auch Situationsbedingt?
Das eine Grenze existiert wußte ich, doch ich dachte mit 6 Jahren wären die Versicherung zahlungspflichtig?
MFG
JAcob

Hi,
die Eltern müssen, wennn es kleine Kinder betrifft, die Aufsichtspflicht verletzt haben, damit die Versicherung zahlen muss.
Inwieweit das bei einem fast 7-jährigen gilt, weiss ich allerdings nicht ganz genau.

Gruß,
Micha

das sieht erstmal schlecht für dich aus. rein formal wird es abzulehnen sein, aber vielleicht hast du ja glück und die versicherung der eltern des verursachers ist kulant.

hartnäckig bleiben!!!

cu marian

Da ist dies auch so…

Daher haben die Eltern mit Sicherheit für einen Augenblick die Pflicht verletzt :smile:

Ansonsten hat die Versicherung die Pflicht den Schadensersatzanspruch abzulehnen… da ja keine schuldhafte Verletzung fremden Eigentums eingetreten ist…

Da ein Kind eben ein Kind ist… kann man dies auch nicht ununterbrochen im Auge behalten… einen Moment ist es mal da und hier… man kann es weitesgehend ausgrenzen… aber eben nur weitesgehend :smile:

Marco

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Hallo Jacob.

Paragraph 828 (BGB)(1): Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

Ganz schlechte Karten.
Also hilft es Dir auch nicht weiter hartnäckig zu bleiben.

Trotzdem ein schönes Wochenende.

Gruß …Melanie…

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Wenn den Eltern aber Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, sind sie in der Haftung drin…

und fahrlässig handeln sie, wenn sie ihre Aufischtspflicht verletzt haben und wer kann schon ein Kind ununterbrochen beobachten?

Marco

Hi,

eben! Weil man das natürlich unmöglich kann, liegt häufig auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

Max

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Das Problem ist dabei, dass die Versicherung fragt:

Haben Sie ihre Aufsichtspflicht verletzt?

Und was kommt hier als Antwort?
3mal darfst du raten :smile:

Das ist das Problem, wenn keiner die Pflicht verletzt hat… dann kann theoretisch auch keiner für den Schaden aufkommen :smile:

Aber wieso kann ein Kind dann doch am Auto was kaputt machen? Vielleicht doch die Pflicht verletzt? :smile:

Marco

Hi,

natürlich wird versucht zu betrügen. Ich bin da ja auch nur interessierter Laie. Ich kann mich an ein Urteil folgenden Tenors erinnern. Wenn Eltern ein 6jähriges Kind allein auf dem Gehweg vor dem Haus spielen lassen ist dies keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn das Kind zudem als zuverlässig bekannt ist und nun doch einmal beim Spiel ein Auto zerkratzt hat in der Tat der Autobesitzer Pech gehabt.
Wenn andererseits ein Kind, das als „Zündler“ bekannt ist allein mit einer Schachtel Streichhölzer gelassen wird, ist die Aufsichtspflich verletzt.
Also:
Kind [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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genau…
So ist es richtig :smile:

Marco