Ab wann muß die Versicherung für Schäden von Kindern haften?
Ein 6 Jahre und 8 Monate altes Kind hat mein Auto beschädigt. Kann die Versicherung den Schaden ablehnen?
Git es eine klare scharfe Grenze oder ist das auch Situationsbedingt?
Das eine Grenze existiert wußte ich, doch ich dachte mit 6 Jahren wären die Versicherung zahlungspflichtig?
MFG
JAcob
Hi,
die Eltern müssen, wennn es kleine Kinder betrifft, die Aufsichtspflicht verletzt haben, damit die Versicherung zahlen muss.
Inwieweit das bei einem fast 7-jährigen gilt, weiss ich allerdings nicht ganz genau.
das sieht erstmal schlecht für dich aus. rein formal wird es abzulehnen sein, aber vielleicht hast du ja glück und die versicherung der eltern des verursachers ist kulant.
Daher haben die Eltern mit Sicherheit für einen Augenblick die Pflicht verletzt …
Ansonsten hat die Versicherung die Pflicht den Schadensersatzanspruch abzulehnen… da ja keine schuldhafte Verletzung fremden Eigentums eingetreten ist…
Da ein Kind eben ein Kind ist… kann man dies auch nicht ununterbrochen im Auge behalten… einen Moment ist es mal da und hier… man kann es weitesgehend ausgrenzen… aber eben nur weitesgehend
Marco
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natürlich wird versucht zu betrügen. Ich bin da ja auch nur interessierter Laie. Ich kann mich an ein Urteil folgenden Tenors erinnern. Wenn Eltern ein 6jähriges Kind allein auf dem Gehweg vor dem Haus spielen lassen ist dies keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn das Kind zudem als zuverlässig bekannt ist und nun doch einmal beim Spiel ein Auto zerkratzt hat in der Tat der Autobesitzer Pech gehabt.
Wenn andererseits ein Kind, das als „Zündler“ bekannt ist allein mit einer Schachtel Streichhölzer gelassen wird, ist die Aufsichtspflich verletzt.
Also:
Kind [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]