Moin,
folgende Situation könnte sich ähnlich zugetragen haben:
An einer Grundschule ist der Unterricht vorbei und die Kinder gehen in die Hortbetreuung.
Die Kinder dürfen draußen im Garten und am Sportplatz selbständig spielen.
Die Horterzieherinnen (zwei Kräfte) sind im Haus. Vom Haus aus ist der Spielplatz, sowie der Sportplatz nicht einsehbar.
Zwei Jungs haben sich nun an der Turnhalle etwas hoch geschaukelt und mit Steinen um sich geworfen (an der Turnhalle, die grenzt zum Sport- und Spielplatz) liegen unzählige Steine / Kies herum.
Ein Kind wirft, weil es über die Halle werfen will, den Stein zur Turnhalle und trifft die Fensterscheibe (hier Sicherheitsglas, dick, ca. 6m lang und 20cm breit).
Diese hat nun einen Schaden.
Ca. 20cm unter dem Schaden, den das Kind angerichtet hat, ist ein nicht reparierter Vorschaden vorhanden.
Welche Versicherung muss nun hier haften?
Die Haftpflicht der Eltern?
Die Versicherung der Schule/des Hortes?
Wie ist es zu betrachten, dass die Kinder ohne Aufsicht „spielten“?
Ich würde freue mich auf fundierte Antworten (gerne auch mit einem Linktipp zu ggf. Urteilen oder Gesetzestexten).
Besten Dank!
Denkzettel