Kind (7 J.) in Hortbetreuung - wirft Fenster ein

Moin,

folgende Situation könnte sich ähnlich zugetragen haben:

An einer Grundschule ist der Unterricht vorbei und die Kinder gehen in die Hortbetreuung.

Die Kinder dürfen draußen im Garten und am Sportplatz selbständig spielen.

Die Horterzieherinnen (zwei Kräfte) sind im Haus. Vom Haus aus ist der Spielplatz, sowie der Sportplatz nicht einsehbar.

Zwei Jungs haben sich nun an der Turnhalle etwas hoch geschaukelt und mit Steinen um sich geworfen (an der Turnhalle, die grenzt zum Sport- und Spielplatz) liegen unzählige Steine / Kies herum.

Ein Kind wirft, weil es über die Halle werfen will, den Stein zur Turnhalle und trifft die Fensterscheibe (hier Sicherheitsglas, dick, ca. 6m lang und 20cm breit).
Diese hat nun einen Schaden.

Ca. 20cm unter dem Schaden, den das Kind angerichtet hat, ist ein nicht reparierter Vorschaden vorhanden.

Welche Versicherung muss nun hier haften?

Die Haftpflicht der Eltern?
Die Versicherung der Schule/des Hortes?

Wie ist es zu betrachten, dass die Kinder ohne Aufsicht „spielten“?

Ich würde freue mich auf fundierte Antworten (gerne auch mit einem Linktipp zu ggf. Urteilen oder Gesetzestexten).

Besten Dank!

Denkzettel

Hallo,

gehört der Hort/Kindergarten zur Schule oder handelt es sich hier um einen Kindergarten der mit der Schule nichts zu tun hat.

Wenn ja, bitte um Mitteilung des Trägers des Kindergartens,
bzw. handelt es sich um eine Privat-Organisation.

Gruß Merger

Hi,

die Eltern (vor ein paar Jahren) haben einen Verein gegründet, der somit der Träger der Hortbetreuung ist.

Der Hortplatz kostet monatlich 35€.

Gruß

dz

Hallo Denkzettel,

ich empfehle die Frage im Brett Rechtsfragen zu stellen.

Hier kommt es wohl auch darauf an, welche Satzung der Verein hat und zusätzlich welcher Vertrag mit den Kindeseltern besteht.
Auch kann ich nicht erkennen ob es sich hier um ausgebildete Erzieherinnen handelt oder ob Eltern die Aufsicht über die Kinder übernommen haben.

Zusätzlich ist auch nicht bekannt ob der Verein eine Vereinshaftpflicht hat.

Gruß Merger

Guten Morgen Merger,

dennoch vielen Dank.

Viele Grüße

dz

Möglicherweise ist das GEbäude gegen Glasbruchschäden versichert und der Vorschaden ist bereits gemeldet?

Betriebshaftpflicht des Kinderhorts: „Kinder spielten unbeaufsihctigt im Hof“

Zukünftig: Privathaftpflicht mit „Absicherung deliktunfähiger Kinder“ - gibts ab ca. 60 Euro

VG

MOD: Werbelink entfernt

Hi,

welche Rolle spielt das alles für die Haftung ??

Grüße, M

Hallo Masch,

Hi,

welche Rolle spielt das alles für die Haftung ??

Wenn Du die Antwort weißt, tue Dir keinen Zwang an und beantworte die Frage.

Ich kann aus der Schilderung nicht erkennen wer haftet.

Gruß Merger