Kind abmelden - Änderung der Lohnsteuerklasse

Hallo,

jemand hat ein 17jähriges Kind 0,5 auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen und geniesst dadurch Lohnsteuerklasse 2. Dieses Kind bei ihr / ihm mit Zweitwohnsitz gemeldet und es wird dafür mtl. Unterhalt gezahlt sowie das Kindergeld weitergeleitet.

Das Kind wird diese Jahr 18 Jahre (im November) und angeblich fällt dann auch der Kinderfreibetrag weg (obwohl weiterhin Unterhalt bezahlt werden wird und der jugendliche Erwachsene weiterhin Kindergeld beziehen wird).

Wenn nun die/der UnterhaltszahlerIn das Kind abmeldet, da des öfteren polizeiliche Ermittlungen auftreten, würde dann die Lohnsteuerkarte und -klasse von 2 auf 1 rückwirkend für 2005 geändert werden oder kann man davon ausgehen, dass eigentlich 75% des Jahres bald rum sind und es damit keine Auswirkungen mehr auf die Lohnsteuerklasse hat.

Gruß
Christian

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24 b EStG
Hallo,

na, dann werde ich mich mal um die Frage kümmern

jemand hat ein 17jähriges Kind 0,5 auf seiner
Lohnsteuerkarte eingetragen und geniesst dadurch
Lohnsteuerklasse 2. Dieses Kind bei ihr / ihm mit
Zweitwohnsitz gemeldet und es wird dafür mtl. Unterhalt
gezahlt sowie das Kindergeld weitergeleitet.

Das Kind wird diese Jahr 18 Jahre (im November) und
angeblich fällt dann auch der Kinderfreibetrag weg (obwohl
weiterhin Unterhalt bezahlt werden wird und der jugendliche
Erwachsene weiterhin Kindergeld beziehen wird).

Kindergeld wird nur weitergezahlt, wenn das Kind sich weiterhin in einer Ausbildung befindet. Wird Kindergeld gezahlt, kann der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende weiterhin beansprucht werden, auch wenn das Kind volljährig ist.

Wenn nun die/der UnterhaltszahlerIn das Kind abmeldet,
da des öfteren polizeiliche Ermittlungen auftreten,

das verstehe ich nicht (macht aber nichts, Rechtsfolge s.u.)

würde dann
die Lohnsteuerkarte und -klasse von 2 auf 1 rückwirkend für
2005 geändert werden oder kann man davon ausgehen, dass
eigentlich 75% des Jahres bald rum sind und es damit keine
Auswirkungen mehr auf die Lohnsteuerklasse hat.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird je Monat gerechnet, so dass bei Wegfall der Anmeldung auch kein Freibetrag mehr (für den Rest des Jahres, was hier der Dezember wär) anerkannt wird. Das muss man dem Finanzamt melden, bzw. wird das bei der Veranlagung berichtigt. Mit der 75% Grenze hat das nichts zu tun.

Viele Grüße
C.