Die einzig offene Frge ist noch wei schnell das Kind gefahren
ist - wenn es zu schnell war könnte es vielleicht evtl. eine
Teilschuld geben. Nichtsdestotrotz solltest du umgehend
Strafanzeige erstatten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs
und fahrläsiger Körperverletzung.
Bei Kindern unter 6 ist der Autofahrer immer Schuld.
„“„noch wei schnell das Kind gefahren“""
Einen solchen wie den den ich hier lese habe ich noch nicht gehört
Sie sind wirlich unsäglich Herr Winnemöller
Neben den Verlust des Lappens kommt evtl. noch eine Strafe
hinzu bzw. gar Schadensersatz für das Kind!
Natürlich kann solch ein Unfall jederzeit passieren, aber
jeder halbwegs soziale Mensch hätte dann selbst ein schlechtes
Gewissen, wenn er net Schuld wäre und solche Leute verdienen
zweifelsfrei eine Lektion! Allein schon, da „Mensch“ nur durch
Strafe lernt und wenn er ungeschoren davonkommt fährt er beim
nächsten Mal genauso raus und „schnappt“ sich das nächste Kind
(bzw. wieder Deines!!)
Hat er sich inzwischen eigentlich mal entschuldigt bzw. dem
Kind ein Geschenk gebracht?? In solchem Falle würde ich gar
nichts unternehmen - wovon aber hier wohl nicht auszugehen
ist.
erstmal danke für die vielen Antworten. Im Hinterkopf hatte ich ja, daß Kinder auf Gehwegen fahren dürfen, wollte aber lieber sicher gehen.
Mein Sohn bekam 2 Euro in die Hand gedrückt als wir auf den Krankenwagen warteten „Hier, kauf dir mal ein Eis“.
Die Polizei war auch da, auch ein Unfallaufnahme Wagen. Nun kam hier mehrmals der Rat, Strafanzeige zu erstatten bzw. zum Anwalt zu gehen (Ich hab gar kein Geld für einen Anwalt). Ist denn nicht automatisch durch die Unfallaufnahme durch die Polizei eine Anzeige „erstattet“?
Hallo Marianne,
aber sofort zum Rechtsanwalt.
Das wird für den Verursacher ein teurer Spass.
Was dieser unsägliche Herr Bernd Winnemöller da schreibt ist wirklich das letzte. Ich habe schon viele Äußerungen von dem gelesen wirklich echter Schrott. „Teilschuld“ weil ein Kind zu schnell gefahren ist mit 6Jahren dieser Winnemöller ist wirklich ein Clown.
Jakob
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sorry, habs erst jetzt gelesen (alles) und äußer mich so:
Im Hinterkopf hatte
ich ja, daß Kinder auf Gehwegen fahren dürfen, wollte aber
lieber sicher gehen.
das hat sich nun hoffentlich geklärt.
Mein Sohn bekam 2 Euro in die Hand gedrückt als wir auf den
Krankenwagen warteten „Hier, kauf dir mal ein Eis“.
hihi, als Schmerzensgeld? wohl eher ein kleines Trostpflaster für den Moment.
Die Polizei war auch da, auch ein Unfallaufnahme Wagen. Nun
kam hier mehrmals der Rat, Strafanzeige zu erstatten bzw. zum
Anwalt zu gehen (Ich hab gar kein Geld für einen Anwalt).
Dass die Polizei da war ist schon mal viel wert.
Die Unfallaufnahme durch die Polizei war sehr wichtig.
Mach dir keinen Kopf betreffend der Kosten beim Anwalt.
Ruf einen Anwalt deines Vertrauens an, mach einen Termin aus,
alles weitere regelt sich von selbst.
Da der Kleine ja Antragsteller ist dürften dir keine Kosten entstehen.
Der Anwalt wird dir das genauer erklären.
Unabhängig vom Sachverhalt, was der Autofahrer betr. seines Führerscheins aufgebrummt bekommt steht dem Kleinen auch Schadensersatz und wahrscheinlich auch Schmerzensgeld zu. Auch darüber wird dich der Anwalt informieren.
Tätig kann der Anwalt nur werden, wenn du (als Vertreter des Kleinen) ihm eine Vollmacht unterschreibst, damit er sich die Akten bei Gericht anfordern kann bzw überhaupt Auskunft von der Polizei bekommt.
Die Kosten für euren Rechtsanwalt streckt der Staat erst mal vor (Prozesskostenhilfe). Nach Abschluß des Verfahrens (wenn wirklich fest steht, dass der Unfallverursacher auch durchs Gericht weiß, dass er schuld ist) erhält der Anwalt sein Geld von dem Unfallverursacher bzw von dessen Auto-Haftpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung trägt normalerweise auch das Schmerzensgeld sowie alles sonstigen Auslagen, die dem Jungen durch den Unfall entstehen (NACHSORGE NICHT VERGESSEN, z. B. Reha, sonstige Therapien -z. B. Traumabewältigung).
Da es sich dabei nicht um einen Zivilprozess handelt sondern um ein Strafverfahren werdet ihr nicht nur als Zeuge sondern möglicherweise auch als Nebenkläger auftreten können (würde ich euch sogar raten!).
Aber wie gesagt, das alles wird dir ein Anwalt genau erklären.
Ist denn nicht automatisch durch die Unfallaufnahme durch die
Polizei eine Anzeige „erstattet“?
nicht unbedingt, m. W.
Gruß
retour
Marianne
Daggi
PS:
lass dich nicht einschüchtern. Der Kleine ist im Recht. Dies wird der Autofahrer auch noch merken.
ALLES GUTE DEM KLEINEN
das ist nicht richtig.
Im Straßenverkehr können Kinder bis zum 10. Lebensjahr nicht verantwortlich handeln (sonst ist es das 7.) - d.h. es ist egal, wie schnell das Kind gefahren ist.
Alles super so Marianne
nur Rechtsberatungsschein holen gibt es beim Amtsgericht
10 Euro mitnehmen und zum Anwalt
Die Ra´s dürfen eine kleine Pauschale verlangen Quittung ausstellen lassen und draufschreiben lassen wofür es war gibts dann beim Sozialamt zurück.
Hatte ich noch so hinzugefügt.
Jakob.
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das ist nicht richtig.
Im Straßenverkehr können Kinder bis zum 10. Lebensjahr nicht
verantwortlich handeln (sonst ist es das 7.) - d.h. es ist
egal, wie schnell das Kind gefahren ist.
Und wenn sich das Kind unter dem Auto versteckt und dann überfahren wird, dann ist das auch die Schuld des Autofahrers?
Wohl kaum. Zwar trägt das Kind keine Mitschuld, insofern war das etwas falsch formuliert, aber die Schuld des Autofahrers kann naürlich durch das Verhalten des Kindes gemindert werden.
Und wenn sich das Kind unter dem Auto versteckt und dann
überfahren wird, dann ist das auch die Schuld des Autofahrers?
Wohl kaum. Zwar trägt das Kind keine Mitschuld, insofern war
das etwas falsch formuliert, aber die Schuld des Autofahrers
kann naürlich durch das Verhalten des Kindes gemindert werden.
AFAIK nicht. Gemindert werden könnte die Schuld bestenfalls durch das Verhalten der Eltern (Aufsichtspflicht), sonst gilt die Gefährdungshaftung.
Komisch, das man manch Depp an mangelnder Schreibform auch unter jedem usernamen wiedererkennt zumal weiterhin der gleich Blödsinn kommt und kommen wird…
Die Unfallaufnahme hat weder im Zivilrecht (zwecks Schuldzumessung) noch im Strafrecht automatische Konsequenzen - es sei denn der Vorgang ist so von Bedeutung, daß die Polizei von sich aus die Staatsanwaltschaft informiert!
Die anwaltskosten trägst du nicht, da die der Schuldige übernehmen muß. Ein guter Anwalt besorgt sich das Geld gleich vom Schuldigen, wobei du allerdings wirklich drauf achten solltest, daß vorher der PKH-Antrag gestellt wird, denn vor Gericht weiß man nie was passiert. Vermutlich wird es allerdings eh nicht zu einem Prozeß kommen, denn es gibt Referenztabellen (kannst du beim ADAC einsehen), wonach ziemlich genau gesehen werden kann, was deinem Sohn zusteht.
Du solltest bloß drauf achten, daß du NIE unterschreibst, daß mit irgendeiner Zahlung der Vorgang endgültig abgeschlossen ist, denn dann würdest du bei eventuellen Folgeschäden nichts mehr bekommen.
So - nun zum Strafrecht. Immerhin hat er ja deinem Sohn etwas gegeben - auch wen 2 Euro natürlich albern sind ;o)) - und man soll hier jetzt nun auch nicht so tun, als ob er der absolute Verbrecher wäre. Der Schock war natürlich groß, aber im Endeffekt war es nur ein kleiner Unfall. Von daher ist es auch völlig übertrieben in einem eventuellen Strafverfahren als Nebenklägerin aufzutreten - was sollte das bringen.
Vermutlich wird es nichtmal zu einem öffentlichen Verfahren kommen, denn das wäre in solch Fallen doch absolut blödsinnig. Würd mal annehmen, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine kleine Geldbuße einstellt.
Soll jeder der mal durch einen kleinen Fehler einen Unfall verursacht hat im Knast landen??? Das würd ja nichtmal passieren, wenn dein kleiner halbtot gewesen wäre.
Strafanzeige ist OK - je nachdem wie sich der Unfallgegner verhält - , aber alles andere halt ich schlichtweg für Blödsinn. Gib die Sache einem Anwalt und lass den sich mit der Gegenseite rumärgern ;o)
Den einfachen Unsinn, den Sie geschrieben haben, können Sie nicht durch Ironie nihilieren. Sie haben sich vergriffen und sollten den Unsinn entfernen, den Sie geschrieben haben, man hat doch die Möglichkeit sehe ich hier.
Aber dazu fehlt es bei Ihnen! Herr Winnemöller ich halte nicht viel von Ihnen, Andere sollen das auch tun.
viele Grüße
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Ich habe die Antwort von diesem Winnemöller gelesen, die ist nun völlig unverständlich, man bekommt den Eindruck, Sie kennen einander oder irre ich mich?
viele Grüße
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