Meine Frage: Kann die Ehefrau das Kind ihres Mannes aus erster Beziehung auf ihrer Steuerkarte haben?
Bisher hatte der Vater und die Mutter des Kindes jeweils ein halbes Kind auf íhrer Steuerkarte.Nach der Trennung heiratete der Mann wieder, wurde arbeitslos.
Darum hat jetzt seine 2. Frau das halbe Kind auf ihrer Lohnsteuerkarte, ohne Wissen der Mutter, bei der das Kind auch lebt.Der Kindesvater zahlt keinen Unterhalt.
Geht das?
Fragende Grüße
Michaela
Hallo,
ich nehme an das Kind wohnt bei Dir?
Die 2. Frau des Mannes hat eigentlich gar nichts mit dem Kind zu tun, wenn sie es nicht adoptiert hat, was ich nicht annehme. Deshalb dürfte sie es auch nicht auf der Steuerkarte haben. Sie hat Vergünstigungen, noch dazu wo der Mann keinen Unterhalt zahlt, das kann normalerweise nicht sein.
Wenn der Mann keinen Unterhalt zahlt, dürftest nur Du das (ganze)Kind auf der Steuerkarte haben.
Gruß Ringo
Kinderfreibetrag Übertragung
Hallo,
Meine Frage: Kann die Ehefrau das Kind ihres Mannes aus erster
Beziehung auf ihrer Steuerkarte haben?
Bisher hatte der Vater und die Mutter des Kindes jeweils ein
halbes Kind auf íhrer Steuerkarte.Nach der Trennung heiratete
der Mann wieder, wurde arbeitslos.
Auf der Lohnsteuerkarte werden immer halbe Kinder eingetragen. Eine Übertragung ist nicht möglich
Darum hat jetzt seine 2. Frau das halbe Kind auf ihrer
Lohnsteuerkarte,
das ist die einzige Steuerkarte der zweiten Ehe. Da ist es in Ordnung, dass der halbe Freibetrag berücksichtigt wird, da bei Zusammenveranlagung beide Ehegatten zusammengerechnet werden.
ohne Wissen der Mutter, bei der das Kind auch
lebt.Der Kindesvater zahlt keinen Unterhalt.
etwas anderes ist es bei der Einkommensteuererklärung: erfüllt der Vater zu weniger als 75% seine Unterhaltsverpflichtung, kann die Mutter in der Steuererklärung beantragen, den ganzen Kinderfreibetrag ihr zu übertragen. Dann wird aber das ganze Kindergeld gegengerechnet. Deshalb kann es günstiger sein, nur die Übertragung des Erziehungsfreibetrags zu beantragen, da dann nur ein halbes Kindergeld gegengerechnet wird. Ein gutes PC Programm sollte das probeberechnen können, ansonsten empfiehlt sich der Gang zum Steuerberater…
Kindergeld wird immer im vollem Umfang eines Elternteil ausbezahlt.
Ach, und durch den Antrag in der Einkommensteuererklärung wird der halbe Freibetrag beim Vater (bzw. dessen Frau)wieder rückgängig gemacht. Das muss das Finanzamt koordinieren.
Viele Grüße
C.