Kind auf Lohnsteuerkarte des Vaters anmelden

Hallo,

angenommen, eine alleinerziehende Mutter beziehe ALGII. Hätte sie Nachteile, wenn der Vater das gemeinsame Kind auf seine Lohnsteuer anrechnen/anmelden (?) würde?

lg und danke schonmal,

Dany

nein. da die leistungen des sgb nicht von der steuerklasse abhängen und die mutter ohnehin das kindergeld bekommt (davon ausgehend, das kind lebt bei ihr und sie ist die kindergeldberechtigte).
zahlt der vater unterhalt, werden ihm ja die hälfte des KiG angerechnet.
den alleinerziehenden zuschlag dürfte die mutter auf grund der steurerkarte nicht verlieren. sgb 2 ist ja bedarfsorientiert.

der vater profitiert von dem ganzen kind auf der karte nur geringfügig (soli und kirchensteuer). evtl. kann man (wie vor einigen jahren) auf ihn klasse 2 übertragen? dann macht das mehr aus. nachteil: wenn die mutter wieder arbeiten geht, bekommt sie dann klasse 1 und ihr geht der haushaltsfreibetrag flöten.

vielleicht hilft dies, oder das steuerbrett weiter:
/t/steuerklasse-ii-eine-streitfrage/267330

Quatsch
Hallo,
wie soll denn der Vater die Klasse 2 bekommen wenn das die Klasse der allein erziehenden ist.
Dafür müßte das Kind bei dem Vater leben und auch dort angemeldet sein, wobei wir dann schon wieder bei den Nachteilen für die Mutter wären.
Gruß Sunny

das schrieb ich nur, weil das so im 3. Beitrag dieses links stand /t/steuerklasse-ii-eine-streitfrage/267330

und auch schrieb ich: evtl. kann man (wie vor einigen jahren) auf ihn klasse 2 übertragen? und ich verwies auf das steuerbrett. also bitte keine vorwürfe.

Hallo,
ich habe keine Vorwürfe gamcht, ich habe nur sachlich geantwortet.
Vor wieviel Jahren soll denn das gewesen sein ( sachlich gefragt ) denn vor ein paar Jahren gab es die 2 n für ein paar Jahre gar nicht.
Gruß Sunny

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Hallo,
ich habe keine Vorwürfe gamcht, ich habe nur sachlich
geantwortet.

dann entschuldige ich mich! quatsch wirkt auf mich halt nicht besonders sachlich :wink:

Vor wieviel Jahren soll denn das gewesen sein ( sachlich
gefragt ) denn vor ein paar Jahren gab es die 2 n für ein paar
Jahre gar nicht.

ich schrieb ja, dass ich das dem link entnahm und im steuerbrett nachgefragt werden sollte. ich beschrieb auch die nachteile für die mutter, sollte eine übertragung der steuerklasse überhaupt möglich sein.

jdenfalls dürfte die übertragung des „ganzen kindes“ ihr keine nachteile bringen und dem vater auch keine gravierenden vorteile.

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