Steuerklasse II/ Eine Streitfrage

Hallo iebe Experten und Expertinnen,

habe da eine Frage. Ein Arbeitskollege hat sich jetzt von seiner Frau getrennt und muß seine Lohnsteuerklasse ändern lassen. Da die Kinder bei seiner Frau sind, bekommt er Klasse 1. Jetzt regt er sich ständig darüber auf, daß seine Frau sich weigert, die Kinder mit zweitem Wohnsitz auf ihn (also seine neue Wohnung) anzumelden, so daß er dann Steuerklasse 2 und dementsprechend mehr Geld bekommen würde. Hat er da wirklich Recht, oder brauch er nur einen Grund, jeden Mittag beim Essen über seine Ex herzuziehen?
Möchte mich bereits jetzt für konstruktive Lösungshinweise bedanken, HomerJ

Hi,
da die Frau wohl die Kinder angemeldet hat (sonst wär sie ja dumm) nützt ihm das gar nichts, da die Kinder steuerlich nur einmal „verbraten“ werden können. Was er meinen könnte ist höchstens, die Frau verdient weniger als er oder ist Hausfrau, dann könnte er sparen, wenn die Kinder bei ihm steuerlich geltend gemacht werden. Aber da sie dann miese macht (im ersten Fall), müsste er ihr einen Ausgleich zahlen - warum sollte sie sonst einwilligen. Wenn das dazu nötige Vertrauen nicht da ist, kann man der Frau ihre Ablehnung nicht übel nehmen. Also lass ihn schimpfen :wink:

Gruß,
Micha

Hat er nicht durch seine Unterhaltszahlungen das Recht, eines der Kinder (oder besser zwei halbe) auf seine Steuerkarte zu bekommen und dementsprechend dann auch Steuerklasse 2? Oder zieht ein Kind auf der Steuerkarte dies nicht zwingend nach sich (natürlich inklusive der Anmeldung als Zweitwohnsitz)? Außerdem bin ich der Meinung, daß er diese Meldung selbst vornehmen kann, da die beiden ein gemeinsames Sorgerecht besitzen. Richtig oder falsch (bzw. wahrscheinlich eher Brett Recht, oder)?

HomerJ

Erst mal ein paar prinzipielle Sachen:

A) Steuerklasse 2 kann man nur bekommen, wenn das Kind bei einem gemeldet ist. Es spielt keine Rolle, ob das Kind ständig oder vorübergehend oder gar nicht bei demjenigen wohnt. Es spielt auch keine Rolle, ob man das Sorgerecht für das Kind hat.
B) Prinzipiell hat die Kindes-Mutter so eine Art Vorgriffsrecht auf die Stkl. 2.
C) Mit ihrer Einwilligung kann die Stkl. 2 aber auf den Kindesvater (und sogar auf die Großeltern) übertragen werden.

Daraus folgt:

Fall 1: Die Mutter hat ein steuerpflichtiges Einkommen von monatlich 2200 DM brutto aufwärts - dann hat sie auch was von der Stkl. 2 und sollte sie auch behalten. Nur wenn der Vater Richtung Spitzensteuersatz strebt und sie vergleichsweise wenig verdient, könnte man über eine Teilung der Steuerersparnis a la Fall 2 reden.

Fall 2: Die Mutter ist Hausfrau oder bezieht steuerpflichtiges Einkommen von monatlich weniger als 2200 DM brutto. Dann läge es in beiderseitigem Interesse, dem Vater die Stkl. 2 zu übertragen und seine anfallende Steuerersparnis eventuell freundschaftlich zu teilen.
Zwingen kann man die Kindesmutter dazu aber nicht.

Gruß
Ralf

Es gibt in Zeiten automatischen gemeinsamen Sorgerechts selbst bei unverheirateten Paaren wahrhaftig noch Regelungen, die automatisch einer Kindesmutter Steuerklasse 2 zusprechen? Und nochmal auf die weitergehende Frage von unten bei zwei Kindern: Jeder offiziell zwei halbe Kinder uaf der Karte und die Sache wäre geregelt. Mit oder ohne Zweitwohnsitz?

HomerJ

Es hat auch jeder von beiden 2 halbe Kinder auf seiner Lohnsteuerkarte. Allerdings wirkt sich das bei Bezug von Kindergeld nur geringfügig auf die Höhe von Soli und Kirchensteuer aus, Lohnsteuer bleibt unberührt.

Teilweise finde ich die Regelungen zum Haushaltsfreibetrag ja ganz praktisch, z. B. daß man diesen Freibetrag auch auf den ‚eigentlich nicht mit dem Kind zusammenlebenden‘ Elternteil übertragen kann. Andererseits ist eine Übertragung der Kinderfreibeträge nur auf einen (den verdienenden) Elternteil nicht möglich - komisch.

  1. Das die Mutter das Vorgriffsrecht hat, finde ich eigentlich auch der Praxis abgeschaut: Der Haushaltsfreibetrag soll ja die Mehraufwendungen Alleinerziehender abfedern. Und das ist auch in Zeiten gemeinsamen Sorgerechts fast immer die Mutter.

Gruß
Ralf