Kind auf Steuerkarte

Hallo,

meine Tochter wird im April 18 Jahre und zieht dann aus. Sie ist noch auf meiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Wirkt sich das bei der nächsten Einkommensteuererklärung aus? Kann ich sie im laufenden Jahr austragen lassen o. muss ich das sogar???

Danke schon mal
Patricia

Nach § 39 Abs. 3b Einkommensteuergesetz sidn für die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte die Verhältnisse zum Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Auf Antrag kann sich der Arbeitnehmer eine für ihn ungünstigere Zahl von Kinderfreibeträgen eintragen lassen.

ERGO: Zwang gibts nicht, aber wenn du am Jahresende (Einkommensteuererklärung) nicht nachzahlen willst, empfiehlt sich eine Änderung der Eintragung.

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