Kind auf Steuerkarte

Hallo,

Ein Arbeitnehmer hat ein Kind und ist geschieden. Nun ist das Kind nicht mehr auf der Steuerkarte eingetragen und müsste nachgetragen werden. Auf Anfrage beim Finanzamt hieß es das man sich die Mühe sparen kann, da das Kind ja noch bei der Steuererklärung angegeben werden kann.
Frage: ist das Ok oder entstehen dadurch Nachteile ?

Hallo,

Hallo,

Ein Arbeitnehmer hat ein Kind und ist geschieden. Nun ist das
Kind nicht mehr auf der Steuerkarte eingetragen und müsste
nachgetragen werden. Auf Anfrage beim Finanzamt hieß es das
man sich die Mühe sparen kann, da das Kind ja noch bei der
Steuererklärung angegeben werden kann.
Frage: ist das Ok oder entstehen dadurch Nachteile ?

Nachteile sind (wenn überhaupt) eher kurzfristiger Natur, da die eingetragenen Kinder ja nur noch zur Ermittlung des Solidarzuschlages bei der Ermittlung der monatlich vom Lohn/Gehalt abzuführenden Steuer auf der Steuerkarte stehen, auf die „normale“ Lohnsteuer haben sie keine Auswirkungen. Und den zuviel oder zuwenig gezahlten Solizuschlag gleicht man/frau am Jahresende mit der Einkommensteuererklärung wieder aus.

cu
Seven