Kind beim Zweitwohnsitz anmelden

Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zum Melderecht.
Ich bin zurzeit Student und habe für mein Studium einen Zweitwohnsitz in der Stadt in der ich Studiere angemeldet. Meinen Hauptwohnsitz habe ich noch bei meinen Eltern.
Nun bin ich vor ein paar Tagen Vater geworden und wollte daher fragen, ob ich das Kind in der Stadt anmelden kann in der ich meinen Zweitwohnsitz habe, da ich nicht die 800km zu meinen Eltern fahren möchte um das Kind dort mit anzumelden. Auch möchte ich meinen Hauptwohnsitz nicht verlegen, da ich nur noch 2 Semester studieren werde und nicht extra alles ummelden möchte (Perso, Auto, etc.).
Meine Freundin hat zwar ihren Wohnsitz hier in der Stadt, da sie aber ausländische Staatsbürgerin ist, kann sie das Kind nicht ohne einen Haufen Formulare von der Ausländerbehörde anmelden.
Die Gänge dahin würden wir uns gerne ersparen, zumal das Kind mit mir ja einen deutschen Vater hat und somit Deutscher ist, sehe ich keinen Grund warum ich zur Ausländerbehörde soll….
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß
Thomas

Hallo,

kann ich Dir nicht sagen, aber wieso rufst Du nicht einfach auf dem Einwohnermeldeamt an???

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zum Melderecht.
Ich bin zurzeit Student und habe für mein Studium einen
Zweitwohnsitz in der Stadt in der ich Studiere angemeldet.
Meinen Hauptwohnsitz habe ich noch bei meinen Eltern.
Nun bin ich vor ein paar Tagen Vater geworden und wollte daher
fragen, ob ich das Kind in der Stadt anmelden kann in der ich
meinen Zweitwohnsitz habe, da ich nicht die 800km zu meinen
Eltern fahren möchte um das Kind dort mit anzumelden. Auch
möchte ich meinen Hauptwohnsitz nicht verlegen, da ich nur
noch 2 Semester studieren werde und nicht extra alles ummelden
möchte (Perso, Auto, etc.).
Meine Freundin hat zwar ihren Wohnsitz hier in der Stadt, da
sie aber ausländische Staatsbürgerin ist, kann sie das Kind
nicht ohne einen Haufen Formulare von der Ausländerbehörde
anmelden.
Die Gänge dahin würden wir uns gerne ersparen, zumal das Kind
mit mir ja einen deutschen Vater hat und somit Deutscher ist,
sehe ich keinen Grund warum ich zur Ausländerbehörde soll….
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß
Thomas