Kind beim Zweitwohnsitz melden

Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zum Melderecht.
Kann ein Student der für sein Studium ein Zweitwohnsitz in der Stadt in der er oder sie studiert hat und außredem noch bei den Eltern gemeldet ist ein eigenes Kind bei der Stadt in der er/sie studiert anmelden? Oder muss dies am ersten Wohnsitz geschehen?

Gruß
Thomas

Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zum Melderecht.
Kann ein Student der für sein Studium ein Zweitwohnsitz in der
Stadt in der er oder sie studiert hat und außredem noch bei
den Eltern gemeldet ist ein eigenes Kind bei der Stadt in der
er/sie studiert anmelden? Oder muss dies am ersten Wohnsitz
geschehen?

kleiner Tipp. Einen solchen Studenten kann die ZWEITWOHNUNGSSTEUER betreffen…

Hallo Thomas,

ich habe eine Frage zum Melderecht.
Kann ein Student der für sein Studium ein Zweitwohnsitz in der
Stadt in der er oder sie studiert hat und außredem noch bei
den Eltern gemeldet ist ein eigenes Kind bei der Stadt in der
er/sie studiert anmelden? Oder muss dies am ersten Wohnsitz
geschehen?

Gruß
Thomas

wenn das Kind erst neu geboren ist, so erfolgt die Anmeldung mit Geburtsurkunde bei der gemeldeten Hauptwohnung der Mutter (meistens erfolgt dies durch Mitteilung des Standesamtes an die Meldebehörde).
Ansonsten ist die Hauptwohnung des Kindes wo es sich vorwiegend aufhält (vorwiegend natürlich bei den Sorgeberechtigten - bei verschiedenen Wohnorten meistens bei der Mutter).

Zusätzlich kann der Student an seiner gemeldeten Nebenwohnung das Kind noch anmelden, aber nur wenn das Kind die Wohnung auch regelmäßig bewohnt.

Gruß von Sid