Kind bekommt verweis !

Liebe Wissende,

mal angenommen das eigene Kind bekommt einen Verweis,weil es ein Sachbuch in der Schule kapputt gemacht hat und auch beschmiert hat. Es ware aber noch 2 Schülerinnen dabei,beide sagen es wäre das eine Kind was ziemlich unmöglich wäre da das kind immer sehr ordentlich mit allen Sachen umgeht.Die direktorin möchte nun das Kind Verweisen und zusätzlich dem Kind den Schullandheim verweigern und das Kind davon ausschließen. Der Verweis ist Klar, aber den Ausflug,hat die direktorin das Recht ihn zu verweigern???

Gruß Skull

Hallo

mal angenommen das eigene Kind bekommt einen Verweis,weil es
ein Sachbuch in der Schule kapputt gemacht hat und auch
beschmiert hat. Es ware aber noch 2 Schülerinnen dabei,beide
sagen es wäre das eine Kind was ziemlich unmöglich wäre da das
kind immer sehr ordentlich mit allen Sachen umgeht.

Verstehe ich das richtig, dass die beiden anderen behaupten, es wäre nur das eine gewesen, welches ansonsten aber sehr ordentlich mit Sachen umgeht und deswegen wird angenommen, dass die beiden anderen auch mitgemischt haben können?

Die
direktorin möchte nun das Kind Verweisen und zusätzlich dem
Kind den Schullandheim verweigern und das Kind davon
ausschließen. Der Verweis ist Klar, aber den Ausflug,hat die
direktorin das Recht ihn zu verweigern???

Wie alt sind denn die Kinder?
Ich finde nicht mal der Verweis muss sein und Ausschluss von Schullandheim schon gar nicht. Allerdings haben wir hier keine Ahnung, ob denn sonst evtl. noch was vorgefallen ist. Auf jeden Fall nochmal in aller Ruhe mit der Rektorin reden.

Grüße Karamell

Moin Skull,

es ist völlig gleichgültig, ob es das eigene Kind oder ein anderes war - ein Verweis / eine Belehrung durch die Schule sind in diesem Fall angebracht. Wohl auch so etwas wie eine Wiedergutmachung in der Art „du hast etwas kaputt gemacht, jetzt bringst du etwas anderes wieder in Ordnung.“

Der Verweis ist Klar, aber den Ausflug,hat die
direktorin das Recht ihn zu verweigern???

Ja, das Recht hat sie prinzipiell. Aber das wäre in Deinem konstruierten Fall eine völlig überzogene Strafe und ich glaube nicht, das eine Schulleiterin so handeln würde.

Grüße
Pit

Hallo,

Ja, das Recht hat sie prinzipiell. Aber das wäre in Deinem
konstruierten Fall eine völlig überzogene Strafe und ich
glaube nicht, das eine Schulleiterin so handeln würde.

Du führst gerade die FAQ1129 ad absurdum.

Nehmen wir einfach mal an, dass die Schulleiterin tatsächlich das Verbot ausgesprochen hat, dass das Kind zum Landschulheim mitfahren darf.

Ja - wie auch schon vor der ersten Löschung geschrieben: Schulleiterin darf das.
Auch ich finde, hypothetisch oder nicht, die Strafe übertrieben.
Auch ich würde gern, wie schon vor der ersten Löschung geschrieben, wissen, wie alt die Kinder sind.

Und mein Rat bleibt immer noch der gleiche: Klassenlehrerin aufsuchen. Nachforschen. Rauskriegen, ob es sich nur um dieses eine Vergehen handelt. Versuchen, ob die Klassenlehrerin sich für das Kind einsetzt (eine Klassenfahrt ist gut für die Klassenatmosphäre und wichtig, weshalb es der Klassenlehrerin darangelegen sein wird, die vollständige Klasse mitzunehmen; Voraussetzung dafür ist, dass es nicht größere Probleme mit dem Kind gibt/gegeben hat). Dann ein Gespräch mit der SChulleitung suchen.
Eventuell mit der Klassenleitung und Schulleitung als „Friedensangbot“ eine passende Strafe finden, die das Kind nicht demotiviert.

Gruß
Elke

Hallo!

Du führst gerade die FAQ1129 ad absurdum.

Das ist kein FAQ1129-Fall, da es um einen abstrakten Fall geht („Mal angenommen mein Kind…“)

Gruß
CM

ot
Hallo,

du weißt genau was ich meine.
Gerade weil ein User der Situation Realitätsbezug abgesprochen hat.

Gruß
Elke

Hallo Elke,

ich sehe da nach wie vor keinen FAQ 1129 Bezug, gebe das Ganze aber mal ans Team weiter.

Gruß
CM