Kind dem Vermeiter melden

Muss Mieter A sein Kind dem Vermieter B melden wenn es mit in die gemietete Wohnung zieht ? In der gemieten Wohnung werden die Nebenkosten nach Wohnfläche berechnet.

ja owt
nix

owt ? nix ?

und

Wenn möglich bitte Quelle angeben. Ich kann dazu im Netz und der Literatur nichts finden.

http://dejure.org/gesetze/BGB/553.html

korrektur
§ 553 BGB passt nicht, Kinder sind keine „Dritten“ im Sinne des § 553 BGB. Von daher kann ich die Frage nicht beantworten.

genau, wollte ich gerade drauf hinweisen. Aber trotzdem Danke !!! Frage ist weiterhin offen.

Hi, was heist melden, er muss ihn darüber informieren.
Verweigern kann der VM die Erlaubnis dazu nicht, es sei denn, dass die Wohnung so klein ist, dass sie durch den Zuzug einer weiteren Person überbelegt wäre.
Ist doch kaum Aufwand das dem VM mitzuteilen.
MfG ramses90
PS in diesem Forum ist man so höflich, dass gegrüsst und verabschiedet und nicht einfach ´ne Frage „rein gerotzt“ wird!

Hi,
dies wäre sinnvoll, damit der Vermieter auch weiß, dass eine weitere Person dort wohnt.
Sollte irgendwann mal irgendeiner nachfragen (z.B. Ermittlungsdienst der Stadtverwaltung), welche Personen in der Wohnung wohnen, kann der Vermieter auch richtig Auskunft geben.
Auch evtl. NK-Abrechnung nach Personenzahl wäre es wichtig, aber das war ja in der Fragestellung (soweit ich noch weiß) ausgeschlossen.

Außerdem ändert sich ja Mai 2015 das Meldegesetz und es kommt das Bundesmeldegesetz, da muss der Vermieter/Wohnungsgeber jeden Ein- und Auszug ein jeder Person an die Meldebehörde mitteilen :smile:

Viel Gruß von Tara

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Das „ja“ bleibt:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/famili…