Kind eines Deutschen(Geburtsurkunde vorhanden!) wird auf der Dt. Botschaft nach Erstausstellung eines 5 jahre gueltigen Pass` nicht als Deutsche anerkannt.
Der Vater wohnt nicht in Deutschland,die Mutter ist nicht Deutsche. Die Ehe ist in Deutschland nicht anerkannt, in Skandinavien schon.
Das Kind hat nun im Prinzip keine Identitæt.Keinen Reisepass.Was tun???
Das einzige, was ich dazu sagen kann, ist das Grundgesetz zu zitieren. Vielleicht hilft das bei der Botschaft. Vielleicht hat das Kind aber doch noch eine Staatsangehörigkeit hat, wie zB von der Mutter. Das heißt nicht gleich keine Identität zu haben, bloß keine deutsche Identität. Das hilft bestimmt nicht viel, aber ich habe eigentlich nichts anzubieten. Viel Glück!
Artikel 16: Staatsangehörigkeit / Auslieferungsverbot
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatslos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden
Hallo Sigi,
leider weiß ich dazu keinen Rat.
Mit freundl. Grüßen
J. Tr.