Wenn das kind und die eltern in georgien leben aber noch das kind und die mutter in deutschland bei den grosseltern gemeldet sind. und deutsche staatsbrüger…was muss man beachten damit man recht auf Kindergeld hat. mutter kind kommen nach deutschland zu der gemeldeten wohnung der grosseltern und bleiben auch 1 monat manchmal sogar 3 monate… und das alle 5 monate
was bedeutet unbeschränkt oder beschränkte Einkommensteuer gesetz=?? kÖnntet ihr mir beispiele geben
Man sollte mal über die Richtigkeit der Forderung nachdenken denn das ist Betrug am Staat wenn für ein Kind was überwiegend nicht in Deutschland lebt Geld gefordert wird was in Georgien ausgegeben werden soll. Kopfschütteln fällt mir dazu nur ein, Sorry
das kann böse ins Auge gehen. Die Ämter machen nämlich durchaus mal Hausbesuche. Das ist uns so passiert. Der alleinerziehende Vater war von seinem Arbeitgeber befristet ins Ausland geschickt worden. Zuhause hatte er sein eigenes Haus und weiter seinen Haushalt. Das Kind lebte (wegen der Schule) in Deutschland bei der Stiefmutter.
Die Behörden kontrollierten das und haben auch beim Arbeitgeber nachgefragt ob er auf Dauer oder nur für einen bestimmten Einsatz im Ausland ist. Es kam ein Mitarbeiter zu uns gefahren, etwa 60 km vom Behördensitz (damals noch Arbeitsamt) entfernt.
Wenn die Eltern hier erwischt werden, kann das empfindliche Strafen für die Eltern erbringen. Inwieweit das bis zur Oma durchschlägt weiß ich nicht.
Wenn das kind und die eltern in georgien leben aber noch das
kind und die mutter in deutschland bei den grosseltern
gemeldet sind. und deutsche staatsbrüger…was muss man
beachten damit man recht auf Kindergeld hat.
Ich danke für die Frage. Jetzt weiß ich auch, wie ich durch meine 37 unehelichen Kinder (alles deutsche Staatsbürger, die leider im Ausland wohnen), ein zusätzliches Einkommen von € 7.868 pro Monat erhalten kann, ohne dass ich auch nur einen Finger dafür krumm machen muss. Und das lässt sich sogar noch steigern, ich muss ja nur weiterpoppen.
ja klar wäre das Betrug, dass ist richtig, nur der Vater also des Kindes ist nämlich aus beruflichen Gründen in Georgien, zahlt auch noch seine Steuern in Deutschland, aus dem Grund ist mutter und Kind in Georgien und wollten eigentlich Kindergeld beantragen wenn dass rechtens ist.
Also hat nun die Mutter und das Kind nun recht auf Kindergeld, da Vater in D Steuern zahlt?
oder soll die Familie auf Kindergeld verzichten da kein Recht besteht?
Gruss
Alisya
Guten Tag,
Man sollte mal über die Richtigkeit der Forderung nachdenken
denn das ist Betrug am Staat wenn für ein Kind was überwiegend
nicht in Deutschland lebt Geld gefordert wird was in Georgien
ausgegeben werden soll. Kopfschütteln fällt mir dazu nur ein,
Sorry
und übrigens ist das jetzt für 1 jahr mit dem Hin und Herreisen, da der Vater wieder in D arbeiten wird, sollte am besten die Familie bei der Familienkasse nachfragen oder sich die Mühe sparen?
und übrigens ist das jetzt für 1 jahr mit dem Hin und
Herreisen, da der Vater wieder in D arbeiten wird, sollte am
besten die Familie bei der Familienkasse nachfragen oder sich
die Mühe sparen?
In der Zeit, die es gekostet hat hier zu fragen hätte man da fünfmal anrufen können. Würde ich auch empfehlen, die werden es nunmal am Besten wissen…
in solch einem außergewöhnlichen Fall geht man schnellstens zur Kindergeldkasse bei der Agentur für Arbeit - ggf Oma,Opa mitnehmen. Da erfährt man auch etwas zum Thema Einkommensteuergesetz.