Hallo zusammen,
mal angenommen, ein Kind, 10 Jahre alt, fährt mit seinem
Fahrrad auf dem Gehweg. Das darf es ja.
Nö, das darf es in Deutschland NICHT.
BIS zur Vollendung des 10. Lebensajhres heißt eben nicht „bis man 11 wird“. Das 10.LJ hat man vollendet, wenn man seinen 10. Geburtstag hat.
Eltern sind nicht
dabei.
Das ist ja bei einem 10jährigen Kind auch nicht nötig. Außer, die Eltern wüssten, was das für ein übler Rabauke ist…
Das Kind fährt vorsichtig,
Interessante Wortwahl.
Das ist aber das genaue Gegenteil von „zügig“ und „dicht an der Frau vorbei“!
realisiert aber nicht den
Blindenstock einer alten Frau, die entgegenkommt. Das Kind
fährt zügig (vielleicht 12 km /h) und sehr dicht an der Frau
vorbei.
Die Frau erschrickt, stolpert, Kind und Frau fallen
hin.
Dem Kind passiert nichts, die Frau erleidet einen
Oberschenkelhalsbruch.
Könnte die Frau Schmerzensgeld einklagen?
Du meinst _erfolgreich_? Ich denke (!): Ja.
Als normal entwickeltes zehnjäriges Kind weiß man, dass man mit seinem Fahrrad einen Schaden anrichten kann.
Eigentlich (Fahrradführerschein, Verkehrserziehung) sollte es auch wissen, dass es mit dem Rad auf dem Bürgersteig NICHTS mehr verloren hat. Aber das wissen ja auch viele erwachsene Radfahrer offenbar nicht…
Ist irgenjemand
verantwortlich zu machen?
Wenn das Kind die Einsicht hatte, dass es als Radfahrer die Verantwortung dafür hat, wenn es andere schädigt, dann ist es deliktfähig und haftet für den Schaden. Ob dies hier der Fall ist, würde im Einzelfall (jedes Kind ist anders, klaro) ein Richter entscheiden, wenn es zum Prozess käme.
Oder war es einfach ein Unfall?
Natürlich war es ein Unfall.
Was sonst?
Oder _wollte_ das Kind die Frau absichtlich verletzen?
Wäre es ein realer Fall, dann würde man hoffen, dass die Eltern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatten. Die gehört zu den wichtigsten Versicherungen - gleichzeitig auch zu den günstigsten! - überhaupt.