… für das Umgangsrecht ?
Während der Schulzeit bekam der Vater für das Umgangsrecht(Kind wohnt bei der Mutter),wenn er sein Kind abholte(ca. 250 Km) eine Pauschale von der Arge (Vater Hartz 4).
Hat der Vater weiterhin Anspruch auf eine Pauschale,wenn sein Kind eine Lehre beginnt und er sein Kind abholt (250 Km)?
Hallo,
warum sollte sich das ändern?
Gruß
Ingrid
Naja, irgendwann muss es sich ja mal ändern, ne?
Die Frage ist wohl, wie lange man noch als „Kind“ zählt, bis 18, bis Ende der 1. Ausbildung…
Gruß
Granini
Hallo,
Naja, irgendwann muss es sich ja mal ändern, ne?
Ja schon, aaaaber das Kind muss doch nicht mit seinen selbstverdienten Kröten den Umgang des getrenntlebenden Elternteiles finanzieren.
Ich würde es - ohne dass ich jetzt irgendwas nachgesehen habe - also am Alter des Kindes (ob minderjährig oder nicht) und aus dem daraus resultierenden Umgangsrecht des Elternteiles festmachen und nicht am Einkommen des Kindes.
Die Frage ist wohl, wie lange man noch als „Kind“ zählt, bis
18, bis Ende der 1. Ausbildung…
Mein Sohn ist 36, schon lange mit seiner Ausbildung fertig und seine vierjährige Tochter beschreibt mich so: Unser Papa ist Dein Kind und Du bist seine Mama, nicht wahr Oma? Tja, wo sie recht hat, hat sie recht, er zählt also mit 36 Jahren noch als Kind.
Gruß
Ingrid
Hallo
auf’s ALG2 bezogen: Bis 18 /Volljährigkeit des Kindes.
LG
Aha, also egal ob Kind in Ausbildung oder nicht, die Pauschale für Umgang gibt es nur bis 18, korrekt?
Dann haben wir ja endlich die Antwort!
Gruß
Granini
Aha, also egal ob Kind in Ausbildung oder nicht, die Pauschale
für Umgang gibt es nur bis 18, korrekt?
Mir wäre zumindest nichts Anderes bekannt *lasse mich aber ggf. gerne eines Besseren belehren*. Das Umgangrecht als solches ist ab Volljährigkeit des Kindes in dem Sinne ja nicht mehr gegeben
http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsrecht_%28Deutsch…
insofern kann mWn auch kein Anspruch auf Wahrnehmung des Umgangsrechts im Rahmen der SGB II- Leistungen bestehen. (Vielleicht mag es im Einzelfall Ausnahmen geben, z.B. bei einem behinderten volljährigen Kind…?)
Es sind allerdings die erforderlichen, angemessenen Kosten zu übernehmen und nicht nur fixe „Pauschalen“ (Beispiel Entscheidung Landessozialgericht Rheinland-Pfalz) http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-uebernahm…
LG