Kind freiw. versichern in GKV 2,5 Jahre rückwirken

Hallo,

bei uns gibt es folgende Fakten:

  • Mein Mann ist selbständig, in der PKV und liegt über der
    Jahresentgeltgrenze (Daten aus Einkommenssteuerbescheid 2001)
  • ich bin gesetzlich krankenversichert
  • bisher war unser Kind (knapp 5 Jahre alt) bei mir familienversichert
  • aufgrund einer Prüfung meiner Krankenkasse mußten wir den
    Einkommenssteuebescheid von 2001 einreichen, Kind soll jetzt
    rückwirkend ab 01.01.2001 freiwillig in meiner Krankenkasse
    versichert werden, da das Einkommen meines Mannes zu hoch ist.

Das Ganze ist mir schon verständlich, aber darf die Krankenkasse für über 2 1/2 Jahre die Nachzahlung der Beiträge fordern, das macht in unserem Falle weit über EUR 3.000,00 aus!

Vielen Dank vorab für jede Hilfe zu diesem Thema!!!

hallo Susanne,
sie kann! Leider! Und zwar auf alle Fälle bis 5 Jahre. In bestimmten Fällen bis 30 Jahre.
Wer also meint, nach einem Jahr ist alles verjährt, täuscht sich. Irgend wann kommt´s raus und dann wird kassiert. Besonders dann, wenn es der Kasse nicht so besonders geht.
Und den meisten Kassen geht´s nicht so besonders.
Also: Sohnemann sofort in die Private!
Bessere Leistung und weniger Beitrag (meist!).
Grüße
Raimund

Hallo!

Ja, die Kasse kann und darf das!

Viele Grüße
Flo

Hallo
was der Raimund da schreibt ist Quatsch !!!
Rein rechtlich gesehen ist die Kasse natürlich im Recht, aber
sie kann dich nicht zwingen das Kind rückwirkend freiwillig
zu versichern, d.h. wenn du nein sagst bleibt der Kasse nur
übrig die Höhe der Leistungen zu ermitteln und dir in Rechnung
zu stellen - wenn dein Kind mehr als 3450,00 Euro an Leistungen
in den vergangenen 2,5 Jahren in Anspruch genommen hat, dann hast
du Pech gehabt, ansonsten kann es dir egal sein, denn den Betrag
hättest Du als Beitrag sowieso aufbringen müssen. Im übrigen gilt
es auch noch die Verjährung zu beachten (2 Jahre).
Um den rechtlichen Aspekt nochmals zu verdeutlichen - jede Änderung
der Einkommensverhältnisse musst du deiner Kasse melden.

Gruss

Günter Czauderna

hallo Günter,
leider hast Du mal denebengetippt. Schau mal in Deinen Gesetzen nach. Ich hab´ es sogar schriftlich. Und zwar sogar eine Forderung der TK an einen Versicherten, der die letzten 3.5 (?) jahre zu wenig bezahlt hatte.
Er musste sämtliche Beiträge nachzahlen.
Also nichts mit Quatsch.
Wohl mit dem falschen Fuss heute aufgestanden, hm?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
mit mir ist alles klar !!
Selbst wenn Du es schriftlich hast - es muss nicht stimmen.
Eine freiwillige Versicherung bedarf immer einer schriftlichen
Willenserklärung und kann niemals kraft Gesetz hergestellt werden.
Die Kasse kann die Familienversicherung zwar rückwirkend beeenden,
kann aber das Kind nicht zu einer Versicherung zwingen.

Gruss

Günter

Vereinbarung wurde getroffen!
Hallo

und erstmal danke für Eure Antworten. Wir haben mittlerweile eine Klärung mit der Krankenkasse herbeiführen können und vereinbart, daß wir unser Kind rückwirkend zum 1.1.2002 freiwillig versichern lassen. Die Krankenkasse hat zugestimmt, die Familienversicherung erst zum 31.12.2001 statt zum 31.12.2000 zu beenden. Somit verringert sich die zu leistende Nachzahlung erheblich, und ich bin ziemlich froh, daß wir mit der Ansprechpartnerin der Kasse so schnell und unkompliziert eine Einigung treffen konnten.
Also verhandeln lohnt sich, der Ermessensspielraum ist wohl Sache des entsprechenden Sachbearbeiters bzw. Kompetenzträgers.

Viele Grüße
Susanne