Kind freiwillig oder privat

Ich bin damals als Single in die private Krankenversicherung eingestiegen, habe dann meine heutige gesetzlich versicherte Ehefrau kennengelernt und wenn wir jetzt ein Kind haben, besteht keine Möglichkeit der Familienversicherung, weil ich privat versichert bin. Von der freiwilligen oder privaten Versicherung des Kindes trägt aber der Arbeitgeber nach Auskunft der Versicherung keinen Anteil. Stimmt das??? Der Arbeitnehmeranteil für mich zusammen mit der KV für das Kind erreichen ja schon locker den Arbeitnehmeranteil bei freiwilliger Versicherung. Dabei heißt es doch immer, bis zu einem Kind wäre die private günstiger. Diese Auskunft ist ja offenbar Humbug, wenn die Kranken-Versicherung Recht hat. Gibt es keinen Arbeitgeberanteil an den Beiträgen für Familienmitglieder?

Hallo Felix,

Ich bin damals als Single in die private Krankenversicherung
eingestiegen, habe dann meine heutige gesetzlich versicherte
Ehefrau kennengelernt und wenn wir jetzt ein Kind haben,
besteht keine Möglichkeit der Familienversicherung, weil ich
privat versichert bin.

Dies stimmt in der Form nicht ganz so… :smile:

Also folgende Konstellationen der Familienversicherung wären möglich und in dieser Form durch den Gesetzgeber auch akzeptiert und zwar nur diese:

Abkürzungen:
GKV= Gesetzliche Krankenversicherung
PKV= Private Krankenversicherung
FV= familienversichert
AN= Arbeitnehmer
GE= geschätztes Einkommen

Person Situation KV
1)Eltern 1) AN, GE 3000 DM GKV-pflichtig
2) nicht berufstätig GKV-FV bei 1
Kind GKV-FV bei 1
2)Eltern 1) AN, GE 4800 DM GKV-pflichtig
2) AN, GE 3000 DM GKV-pflichtig
Kind GKV-FV bei 1 oder 2
3)Eltern 1) AN, GE 7000 DM PKV
2) AN, GE 3000 DM GKV-pflichtig
Kind eigene freiwillig
GKV oder PKV
4)Eltern 1) Selbständig, GE 4500DM PKV
2) AN, GE 3000 DM GKV-pflichtig
Kind GKV-FV bei 2
5)Eltern 1) Selbständig, GE 8000DM GKV-freiwillig
2) AN, GE 7000 DM PKV
Kind GKV-FV bei 1
6)Eltern 1) Selbständig, GE 8000DM PKV
2) AN, GE 3000 DM GKV-pflichtig
Kind PKV oder eigene
freiwillige GKV
7)Eltern 1) Beamter,Beihilfe GE 4500DM PKV
2)AN, GE 3000 DM GKV-pflichtig
Kind PKV+Beihilfe oder
GKV-FV bei 2
8)Eltern 1) Beamter,Beihilfe GE 7000DM PKV
2)AN, GE 3000 DM GKV-pflichtig
Kind PKV+Beihilfe oder
eigene freiwillige GKV
9)Eltern 1) Selbständig, GE 7000 DM GKV-freiwillig
2) Beamter,Beihilfe GE 4500DM PKV
Kind PKV+Beihilfe oder
GKV bei 1

Nur diese Möglichkeiten sind zulässig.
Mit 7000 DM sind die Verdienste über der BBG gemeint.

Von der freiwilligen oder privaten
Versicherung des Kindes trägt aber der Arbeitgeber nach
Auskunft der Versicherung keinen Anteil. Stimmt das???

Ja und nein. Aber wenn die Aussage so pauschal abgegeben wurde, dann definitiv falsch!!!
Er muss den Anteil (50%) auch für das Kind gewähren, aber nur solange, wie der Gesamtbeitrag ( Eltern + Kind(er)) nicht die Höchstleistung des Arbeitgebers übersteigt.
Ist der durchschnittliche KV-Beitrag (AN- und AG-Anteil) bspw. 850 DM, so kann deine Versicherung und die deines Kindes auch 850 DM kosten. So lange gibt es 50%. Kostet sie mehr, gibt es nur bis 850 DM Erstattung (ergo 425 DM). Dies weiß dein Arbeitgeber ( falls du AN bist) aber genau… also den Höchstsatz. Einfach mal da im Lohnbüro melden.

Der
Arbeitnehmeranteil für mich zusammen mit der KV für das Kind
erreichen ja schon locker den Arbeitnehmeranteil bei
freiwilliger Versicherung.

Und solange wird auch durch den AG das Kind mitfinanziert.

Gibt es keinen Arbeitgeberanteil an den Beiträgen für
Familienmitglieder?

Doch… aber eben nur soviel, wie sie für einen gesetzlich Versicherten maximal aufzubringen hätten…

Ich hoffe, einige Unklarheiten beseitigt zu haben…

So long…
Marco

Vielen Dank für diese ausführliche Auskunft.

Die Auskunft der Hotline der TK war übrigens wörtlich:

„Nein, zu dem Beitrag des Kindes zahlt der Arbeitgeber nichts dazu, denn das Kind ist ja versichert, das hat aber keinen Arbeitgeber.“

Hallo,
mein „Vorredner“ hat völlig recht mit seinen Erläuterungen.
Die Aussage der Hotline zeugt nicht gerade von grossem
Fachwissen.
Grundsätzlich rate ich solch wichtigen Fragen immer schriftlich
beantworten zu lassen, denn dann zwingt man den Antwortgeber
zumindest über seine Antwort nachzudenken.

Gruss

Günter

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Gruß an die TK
Hallo!

Es lebe die Ahnungslosigkeit mancher SV-Fachangestellter!

Wenn Du und Dein Kind privat versicher sind, zahlt Dein AG einen Zuschuss in 50%er Höhe des Gesamtbeitrags - maximal allerdings DM 440,44 (alte Bundesländer), bzw. DM 450,23 (neue BL).

Gruß
Guido, der hier zwar niemandem etwas unterstellen will, aber sich schon manchmal über die wirklich miesen Methoden einiger GKVs aufregt (EINIGER!)

Hallo!

Hi., Guido,
du hast recht, die miesen Methoden habe ich hier im Forum schon häufiger in allen Einzelheiten aufgeführt, was meinst du, was für ein Entrüstungssturm auf mich einbrach.
Besonders mies sind die Methoden an erster Front die Barmer, als 2. die DAk
Tschüß

Barmer
Hi aaron!

Bei der Barmer war ich persönlich betroffen (ok, meine Frau)!
Da ich beruflich sehr viel mit Kassen zu tun habe, stimme ich Dir zu, wobei sich die DAK, TK und KKH allerdings nicht viel tun. Am fairsten erscheinen mir die BKK’s! Die haben zwar stressbedingt nicht immer die kürzesten Antwortzeiten, dafür sind die Auskünfte brauchbar (wie übrigens auch bei der AOK!).

Na ja, sei es drum: Ab dem 1.6. bin ich privat versichert und muss mich mit GKV’s nur noch beruflich auseinander setzen!

Gruß
Guido

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Hallo Guido,
die qualifiz. Auskünfte bekommst du echt bei den BKK n und AOk n,
ich meine auch allein deshalb, weil z.B. bei den AOK die Ausbildung insgesamt besser über die Bühne läuft, intensive interne Schulungen, das tolle bei deren Ausbildung ist, daß du auf AOK Initiative mittlerweile ein Studium als Fachbetriebswirt Krankenversicherung absolvieren kannst bei vollen Dienstbezügen usw. da kommt am Ende eine tolle Qualifizierung raus.
Bei den Ers.kass. z.B: wirst du widerwillig von Sachbeartbeitern, die ganz schön überlastet sind, und dann noch nur ne halbe Vergüt.Gruppe dafür erhalten, mit durchlarviert.
Dann erwächst sich dort ein Dilletantentum, und du erhälst zwangsläufig unqualifizierte Auskünft wie oben genannt.
dies ist nur ne kleine Sozialstudie, weiter nichts.
OH OH Oh, wer kann nur diese Wahrheit wieder vertragen ?
Tschüß Guido.

Vielleicht hatte ich ja nur Glück,…
…aber ich bin bis jetzt bei der TK immer kompetent beraten worden, und von überlastet habe ich bei den Sachbearbeitern auch nie was gemerkt. Die hatten immer Zeit genug für mich.

Gruß, Kubi

…aber ich bin bis jetzt bei der TK immer kompetent beraten
worden, und von überlastet habe ich bei den Sachbearbeitern
auch nie was gemerkt. Die hatten immer Zeit genug für mich.

Gruß, Kubi

Es gibt solche und solche…

wir sollten hier nicht alle über einen Kamm scheren,…

denke ich :smile:

marco

Hallo aaron,
mies ist, wenn „Fachleute“ und solche, die sich dafür halten
alles in einen Topf werfen und dann als mies bezeichnen,
ich halte z.B. nicht alle Musiklehrer für „schräge Vögel“,
obwolh ich den einen oder anderen kenne - merkst Du was ???

Gruss Günter (von der DAK)

Hi Günther,
dies sind leider Fakten, woran auch du nicht vorübergehen kannst, gerade die Ausbildg. bei der DAK kann sich nicht rühmen.
Außerdem habe ich zwei qualifiz. Ausbildg, damit du mal informiert bist.
Tschüß

Subjektive Idee…

…aber ich bin bis jetzt bei der TK immer kompetent beraten
worden, und von überlastet habe ich bei den Sachbearbeitern
auch nie was gemerkt. Die hatten immer Zeit genug für mich.

Gruß, Kubi

Hi Kubi!

Ich habe die „Erfahrung“ gemacht, das die kleineren Geschäftsstellen oft die „besseren“ sind! Nur habe ich leider immer mit dem Regionalvertretungen zu tun - und die sind bisher immer ziemlich mies gewesen…

Beispiel: Mein Kollege hat 14 (!!!) Monate auf sein Krankengeld gewartet - und dann haben sie auch nur nach einem Mahnbescheid gezahlt!

Gruß
Guido

Hi, dies mit dem Krankengeld und viele Monate warten, ist kein Einzelfall, wie du meinst.
Leistungszahlungen einfach liegen lassen ist einfach Strategie, rechne dir mal aus soundsoviel Fälle in der BRD einfach monatelang liegen lassen, was das auf die Masse gesehen für zusätzliche Zinserträge sind.
Beim Auszahlen des Pflegegeldes ist die Barmer ja Vorreiter im Verzögern. Dabei sind schon Pflegedienste bei draufgegangen, weil hier Löhne nicht ausgezahlt werden konnten.
Bekannter von mir hat n viertel Jahr auf sein Krankengeld von der D A K gewartet.
Hier kann man einen ganz einfachen Hebel ansetzen .:
Schriftlich die Leistung beantragen, sollte innerhalb von 4 Wochen ( was schon unzumutbar an sich ist) kein Geld auf dem Konto sein, nach Verstreichen der 4 Wochen - Frist beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage loslassen ( kostet nichts und der Urkundsbeamte füllt sogar wenn s sein muß, noch den antrag für diese Klagfe aus). Dann ist mit 10000 % iger Sicherheit das Geld innerhalb 2 - bis 3 Wochen auf dem Konto.
Was ich nicht verstehe in diesem Zusammenhang, daß man trotz negativer Erfahrungen dieserart noch von solchen Institutionen
positiv reden kann.
Tschüß

Hallo,
ja dann natürlich, jemand mit zwei „qualifizierten“
Ausbildungen - da kann ich nicht dagegen an -
übrigens, heisst Du wirklich " Aaron" oder meinst Du
auch dass es mit Decknamen einfacher ist qualifizierte
Beiträge zu leisten.

Gruss

Günter

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Hi Günther,

untersuch den Namen doch mal symbolisch.Wenn ich nicht unter einem Pseudonym arbeiten würde, hätte ich glaub ich schon wegen meiner öffentlichen Kritikenmächtig Ärger, du weißt doch wie das z.B. bei deinem Arbeitgerberist, wenn z.B herauskommt,daß du Herrn A. aus der HGST (an der Spitze der Herr) irgendwo bloßstellst.
Wegen deiner Ausbildung brauchst du nicht denken, du könntest nicht an mich herankommen, du hast ja wohl auch schon einiges erreicht, nicht wahr,
Tschüß

Schlechter Stil / Antwort der KKH
Hallo „Experten“,
die Beleidigungen in den Antworten müsse ja wohl echt nicht sein oder ??

ich habe aber auch schon von der KKH diesen Unfug gehört. Die Debeka hat jedoch bisher allen die notwendige Bescheinigung nach SGB ? ausgestellt und die AG habens ohne Probleme auch bezahlt!
Die GKV versuchens halt mit Bluff etc., um ihre Mitglieder zu halten…(zumindest nicht alle).
Ich werde aus diesem Erlebnis und anderen die KKH nicht mehr weiter empfehlen, wie ich es bisher getan habe…

Mal sehen, in welche GKV ich wechsele… Privat geht noch nicht…
Carsten, der auch so heißt ( lt. PA )