Hallo,
kann ein Kind bzw. ein 16 jähriger Jugendlicher seine Eltern verklagen und welche Formalien sind dabei zu berücksichtigen bzw. wie müßte er vorgehen?
Charlotte
Ergänzung
Die o.g. Frage bezieht sich auf famlienrechtliche Sachverhalte, also nicht auf Strafrecht.
Charlotte
In der Regel passiert dieses wegen Unterhalt / Taschengeld.
Andere Verfahren bsplw. Erlass EA auf Unterlassung Post zu
öffnen sind denkbar.
Schmerzensgeld / Schadensersatz wäre denkbar.
Die o.g. Frage bezieht sich auf famlienrechtliche
Sachverhalte, also nicht auf Strafrecht.
Charlotte
Hallo,
selbstverständlich kann auch ein Kind gegen seine Eltern klagen. Allein: Es braucht natürlich eine passende Rechtsgrundlage. D.h. man müsste sich mal den genauen Lebenssachverhalt ansehen um den es da geht, herausbekommen, was das Kind mit der Klage überhaupt erreichen will, dann klären, ob es hierfür ein passendes Gesetz gibt, was den Anspruch her gibt und dann erst mal außergerichtlich mit den Eltern Kontakt aufnehmen, bevor man u.U. dann schlussendlich klagt.
Ganz im Ernst: Klagen von Kindern gegen ihre Eltern sind grundsätzlich keine gute Idee und nur in extremen Ausnahmefällen eine sinnvolle Sache. Mit einer Klage wird üblicherweise das familiäre Verhältnis auf Dauer zerstört und man sollte sich gut überlegen, ob die Sache es wert ist, dies zu riskieren.
Besser ist sicherlich die Einschaltung von Schule, Jugendamt, Pfarrer, Antwalt, sonstigen Vertrauenspersonen, die dann versuchen werden entstandene Probleme außergerichtlich zu lösen.
Gruß vom Wiz
Hallo,
kann ein Kind bzw. ein 16 jähriger Jugendlicher seine Eltern
verklagen und welche Formalien sind dabei zu berücksichtigen
bzw. wie müßte er vorgehen?
Charlotte
Angenommen, es gäbe nichts mehr am Verhältnis zwischen den Beteiligten zu zerstören, da es quasi kein Verhältnis gibt, weil der Jugendliche aus bestimmten sehr harten Gründen bereits länger ausgezogen ist und andere Bezugspersonen hat. Angenommen er hätte es einfach satt, sich noch länger von Jugendamt und Pfarrern usw. immer wieder zu Gesprächen bewegen zu lassen, die aber den Sachverhalt einfach nicht zu seiner Zufriedenheit verändern konnten, weil die Eltern sich stur stellen.
Angenommen, es gäbe einen Rechtsgrundlage, die die Klage mit einiger Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (Unterlassung von bestimmten Dingen).
Wie ist das, könnte er sich einen Anwalt nehmen, darf er das überhaupt ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten? Wer zahlt das usw? Geht das so einfach? Wie geht das also rein formal.
Danke Charlotte
auch der Jugendliche kann sich erst mal kostenlos in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes beraten lassen, was er machen soll oder er geht in eine Familienberatungsstelle.