Hallo!
Ich bin ja auch der Meinung, daß sich eine Sprache auf natürliche Weise weiterentwickelt und sich nicht per Gesetz verordnen und in Formen pressen läßt.
Man braucht sich ja nur die Rechtschreibung aus dem 17. Jahrhundert anschauen. Und die von den 1930ern. Hat schon einen enormen Wandel durchgemacht.
Ich weiß ja nicht, welche klassische Rechtschreibung du meinst, ich gehe mal von der vor der Reform 1998 aus.
Meine Schulzeit fiel genau in den Übergangszeitraum… mußte beide lernen bis zur dritten Klasse alte, ab vierter neue, wobei bis 2002 ja beide Formen erlaubt waren.
Ich mache dir wenig Hoffnung, daß du da bei staatlichen Schulen was durchsetzen kannst, die Rechtschreibung wurde 1998 vom Bundesverfassungsgericht, unserer höchsten Gerichtsinstanz, beschlossen. Daran müssen die sich halten.
Da müßtest du dich dann an die nächsthöhere Instanz wenden. Oder eine Privatschule finden, die das noch so im Lehrplan hat.
Oder nach Österreich ziehen, da gab es keine Rechtschreibreform, aber dafür hat es da andere grammatikalische Besonderheiten.
LG
Chris