Kind gesetzl. oder privat

Hallo zusammen,

kürzlich hatte ich hier gefragt in welche Versicherung (gesetzlich oder privat) ein Kind nach der Geburt muss bzw. darf. Da es widersprüchliche Aussagen gibt (nicht hier im Forum), möchte ich eine kurze Richtigstellung von den Experten.

Folgende Annahme: Verheiratetes Paar, er angestellt (Verkauf Autozulieferer) und privat vollversichert (über Beitragsbemessungsgrenze), sie angestellt (Bürokauffrau) gesetztlich versichert. Kind wurde im Oktober geboren.

Kann das Kind nun kostenfrei mit bei der Frau gesetztlich versichert werden? So wie es ich verstehe nicht. Gibt es eine gesetztliche Regelung dafür?

Danke für die Antworten.

Kann das Kind nun kostenfrei mit bei der Frau gesetztlich
versichert werden?

Nein, wenn der Vater über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) verdient gibt es hier keinen Anspruch auf Familienversicherung in der GKV

So wie es ich verstehe nicht. Gibt es eine
gesetztliche Regelung dafür?

§ 10 Abs 3 SGB V

Hallo,

eine kleine Ergänzung zum Vorschreiber noch.
Sollte die GKV-Versicherte Ehefrau ein höheres Einkommen als
der PKV-Ehemann haben, besteht auch Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung bei der GKV-Kasse.

Gruß

Czauderna

Nein, wenn der Vater über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
(Pflichtversicherungsgrenze) verdient gibt es hier keinen
Anspruch auf Familienversicherung in der GKV

OK! Danke. Alles klar. Kind muss also privat voll über den Mann privat vollversichert werden (was für das Kind ja auch besser ist…)

Stimmt, ich war etwas zu kurz Angebunden :wink:

Oder gegen eigenen Beitrag in der GKV.

Oder gegen eigenen Beitrag in der GKV.

Ja, aber wer macht denn sowas? Erstens will man für sein Kind das Beste und zweitens wenn schon ein Beitrag gezahlt wird, dann doch lieber einen bei dem man entsprechende Leistung bekommt.

Das war doch auch nur eine Vervollständigung von unserem gewissenhaften Moderator!

Gruß cooler

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

OT

Das war doch auch nur eine Vervollständigung von unserem
gewissenhaften Moderator!

So ist dem!

Rechtsgrundlage ist § 10 SGB V
Gruß
Volker

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Rechtsgrundlage ist § 10 SGB V

Wiederholen erhöht die Glaubwürdigkeit, bitte noch Absatz 3 hinzufügen. :wink: