kürzlich hatte ich hier gefragt in welche Versicherung (gesetzlich oder privat) ein Kind nach der Geburt muss bzw. darf. Da es widersprüchliche Aussagen gibt (nicht hier im Forum), möchte ich eine kurze Richtigstellung von den Experten.
Folgende Annahme: Verheiratetes Paar, er angestellt (Verkauf Autozulieferer) und privat vollversichert (über Beitragsbemessungsgrenze), sie angestellt (Bürokauffrau) gesetztlich versichert. Kind wurde im Oktober geboren.
Kann das Kind nun kostenfrei mit bei der Frau gesetztlich versichert werden? So wie es ich verstehe nicht. Gibt es eine gesetztliche Regelung dafür?
Kann das Kind nun kostenfrei mit bei der Frau gesetztlich
versichert werden?
Nein, wenn der Vater über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) verdient gibt es hier keinen Anspruch auf Familienversicherung in der GKV
So wie es ich verstehe nicht. Gibt es eine
gesetztliche Regelung dafür?
eine kleine Ergänzung zum Vorschreiber noch.
Sollte die GKV-Versicherte Ehefrau ein höheres Einkommen als
der PKV-Ehemann haben, besteht auch Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung bei der GKV-Kasse.
Nein, wenn der Vater über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
(Pflichtversicherungsgrenze) verdient gibt es hier keinen
Anspruch auf Familienversicherung in der GKV
OK! Danke. Alles klar. Kind muss also privat voll über den Mann privat vollversichert werden (was für das Kind ja auch besser ist…)
Ja, aber wer macht denn sowas? Erstens will man für sein Kind das Beste und zweitens wenn schon ein Beitrag gezahlt wird, dann doch lieber einen bei dem man entsprechende Leistung bekommt.