folgender hypothetischer Fall mit der Bitte um Hinweise, was getan werden könnte:
Ein vierzehnjähriger Junge macht sich Sorgen. Der Vater, seit ca. 5 Jahren von der Mutter geschieden, zahlt keinen Unterhalt und ist von seinem Vermieter wegen Mietrückständen aus der Wohnung heraus geklagt worden. Der Vater hat darüber hinaus eine Menge anderer Schulden angehäuft, also einen miserablen Schufa-Eintrag.
Der Vater arbeitet sporadisch bei einem Zeitarbeitsunternehmen; das verdiente Geld wird aber größtenteils gepfändet.
Nun macht sich der Sohn Sorgen, weil er vermutet, sobald er eigenes Geld verdient, für seinen Vater aufkommen zu müssen. Die Eltern des Vaters leben in gesicherten Verhältnissen und sind Hausbesitzer.
Weiß jemand, was in solchen Fällen sinnvollerweise getan werden kann? Von Seiten der Eltern des Vaters einerseits, vor allem aber von Seiten eines jungen Burschen, der sich seine Zukunft in düsteren Farben malt?
Weiß jemand, was in solchen Fällen sinnvollerweise getan
werden kann?
Zum (Fach)Anwalt für Familienrecht gehen und die konkreten Zahlen in Erfahrung bringen. Tendenziell bleiben dem Sohn der Selbstbehalt sowie Verpflichtungen höherer Priorität (Altersvorsorge, eigene Familie,…) zur Reduzierung der Unterhaltspflicht. Dann wird es wohl noch darauf ankommen, WIE der Vater an die Schulden kommt.
folgender hypothetischer Fall mit der Bitte um Hinweise, was
getan werden könnte:
Ein vierzehnjähriger Junge macht sich Sorgen. Der Vater, seit
ca. 5 Jahren von der Mutter geschieden, zahlt keinen Unterhalt
und ist von seinem Vermieter wegen Mietrückständen aus der
Wohnung heraus geklagt worden. Der Vater hat darüber hinaus
eine Menge anderer Schulden angehäuft, also einen miserablen
Schufa-Eintrag.
Der Vater arbeitet sporadisch bei einem
Zeitarbeitsunternehmen; das verdiente Geld wird aber
größtenteils gepfändet.
Nun macht sich der Sohn Sorgen, weil er vermutet, sobald er
eigenes Geld verdient, für seinen Vater aufkommen zu müssen.
Weiß jemand, was in solchen Fällen sinnvollerweise getan
werden kann? Von Seiten der Eltern des Vaters einerseits, vor
allem aber von Seiten eines jungen Burschen, der sich seine
Zukunft in düsteren Farben malt?
soweit ich informiert bin, sind fehlende Unterhaltszahlungen durchaus ein Grund, warum ein Kind nicht für seine Eltern aufkommen muss.
Wie auch mein Vorschreiber schrieb, kommt es aber natürlich auch auf die Ursache der Unfähigkeit, Unterhalt zu zahlen, an. Wenn die Schulden aus der Ehe stammen und durch die Lebenshaltungskosten entstanden sind, ist das etwas anderes, als wenn sie z.B. aus einem ausschweifenden Lebenswandel des Vaters stammen.
Wie schon mein Vorschreiber schrieb: Fachanwalt für Familienrecht einschalten. Vorher am besten beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen, das dürfte mit nur dem Ausbildungsgehalt zu kriegen sein, wenn nicht die Mutter zuviel verdient.
Weiß jemand, was in solchen Fällen sinnvollerweise getan
werden kann?
Zum (Fach)Anwalt für Familienrecht gehen und die konkreten
Zahlen in Erfahrung bringen. Tendenziell bleiben dem Sohn der
Selbstbehalt sowie Verpflichtungen höherer Priorität
(Altersvorsorge, eigene Familie,…) zur Reduzierung der
Unterhaltspflicht.
Dann wird es wohl noch darauf ankommen, WIE
der Vater an die Schulden kommt.
Da hätte ich mal eine Nachfrage:
Haften denn Kinder für die Schulden der Eltern???
Doch wohl nicht, ausser, sie nehmen ein Schuldenerbe nach deren Ableben an, oder täusche ich mich da, das wäre ja gruselig…
Ich habe immer angenommen, dass sie maximal für deren Unterhalt heran gezogen werden können.Falsch?