Kind hat Figur beschädigt. 1000 Euro Sachschaden

Hallo zusammen,

ich war heute mit unsrer Kleinen (ist nicht unser eigenes Kind, lebt aber bei uns)in der Stadt Eis essen. Auf jeden Fall ist sie an einer ca 1,80m großen GFK-Figur mit der Hand vorbei gestreift und diese fiel dabei um und ging kaputt. (Sie hat sie wirklich nur mit der hand berührt) Sie ist erst 4, 96cm groß und wiegt 12 Kilo, hat also nicht viel Kraft. Nun hat die Figur einige Kratzer und die Eiswaffel ist abgebrochen.

Die Eisdiele will jetzt knapp 1000Euro weil wir keine Haftpflicht Versicherung haben. Müssen die nicht gegen so was versichert sein?
Bzw muss so was nicht angebunden sein? Da sind doch viele kleine Kinder und das ist wirklich gefährlich!!! was wäre wenn sie drunter gelegen hätte?
Wer ist im recht? Muss ich wirklich so viel geld zahlen?

ich hoffe auf Hilfe!

erst einmal hallo, da es ein gesetz gibt, welches rechtsberatung verbietet, kann ich dir nur schreiben, wie ich es in ähnlich gelagerten fällen gelesen habe.

in ähnlich gelagerten fällen war es so, dass ja den, der eine solche figur aufstellt auch eine verkehrssicherungspflicht trifft, das heißt, die dinge sind so zu sichern, dass sie bei normalem gebrauch nicht umfallen und zum beispiel auch andere beschädigen.

gelesen habe ich auch, dass der geschädigte ja denn genauen wert des schadens belegen muß und wenn er dinge so aufstellt, dass sie umfallen, so habe ich gelesen, dass er dann ein mitverschulden hat, welches 100 % betragen kann.

in einem ähnlich gelagerten fall habe ich gelesen, dass man sagte , dass das ereignis höhere gewalt sie, und deshalb keine haftung besteht.

wenn man mit einem fremden kind etwas unternimmt so habe ich gelesen, ist dies ja meistens eine gefälligkeits sache ohne entgelt und dann haften ja die eltern für ihre kinder, es sei denn man mißachtet die aufsichtspflicht grob fahrlässig zum beispiel nimmt ein kleines kind nicht an die hand, wenn man über die strasse geht.

noch einmal wiederholt aus gründen der rechtssicherheit , so wie ich geschrieben, habe ich ähnlich fälle gelesen, wo kann ich leider nicht mehr sagen aber google hilft.

rechtsberatung erfähst du durch einen niedergelassenen juristen oder aber auch durch die amtsgerichte abteilung rechtsberatung.

lg

Hallo ich habe keine Ahnung, wie sich das genau verhält aber ich glaube euer Kind ist dafür nicht haftbar zu machen. Scheint dann ja ungenügend abgesichert gewesen zu sein. Aber dazu befrage doch einfach mal einen Rechtsanwalt. (Fragen dürfte ja nichts kosten…)
Ein schönes WE
Bianca

hallo,

eine mit mir befreundete familie hatte einen mehr oder weniger gelagerten fall in einem hotel in salzburg. man liess es auf eine verhandlung ankommen und das hotel hat verloren. in diesem fall die eisdiele ist verpflichtet ihre figur sicher aufzustellen, nur bei boeswilliger beschaedigung muesstet ihr haften. wichtig waere ein zeuge oder mehr, keinesfalls zahlen. versichert MUSS der eisdielenbesitzer sein, nicht ihr.

Hallo,
leider kann ich hier keine Rechtsberatung erteilen, aber ich kann Ihnen meine Meinung dazu sagen:

sie müssen zunächst unterscheiden: Sollen Sie (selbst) haften, oder das Kind?
Anspruchsgrundlage wäre ein sog. deliktischer Schadenersatzanspruch (deliktisch bedeutet soviel wie „aus unerlaubter Handlung“ - hier wäre das ja eine Sachbeschädigung)
nun kommt es: ein vierjähriges Kind ist schon nicht deliktsfähig, es kann also selbst gar nicht haften.
Sie dagegen können für die Handlung des Kindes haften, müssen dazu aber eigenes Verschulden haben. Dieses könnte allenfalls in einer sog. Verletzung der Aufsichtspflicht liegen. Allerdings bedeutet Aufsichtspflicht nicht, dass Sie das Kind „an die Leine“ nehmen müssen. Kinder brauchen gewisse Freiräume, Sie dürfen das Kind daher bspw. auch von der Hand lassen etc. Nach dem, was Sie schildern, ist eine Aufsichtspflichtverletzung mE nicht begründet. Sie haften damit nicht. Und selbst wenn Ihnen eine „bessere Aufsicht“ aufzuerlegen wäre, haftet der Eisladen aus Mitverschulden mit, denn dessen Betreiber hat eine Pflicht, seine Sachen so „aufzustellen“, dass sie nicht umfallen können.

Also kurz: weder das Kind, noch Sie haften. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sagen Sie dem Ladeninhaber, dass er sein Zeugs so aufstellen muss, dass es nicht umfällt. Dies erst recht, wo doch sein Publikumsverkehr überlicherweis gerade auch aus Kindern besteht.

Viel Erfolg!

Also, ob Ihr versichert seit oder nicht ist erst mal wurscht.

Zunächst ist die Frage der Haftung zu prüfen. Dabei sind in Eurem Fall zwei Dinge zu beachten:

  1. Eure Tochter haftet nicht, weil Sie mit 4 Jahren noch nicht schuldfähig ist. Wenn, dann würdet Ihr als Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht haften. Ob Ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt, könnt nur Ihr einschätzen. siehe auch http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a… stark

  2. Je nachdem wie die Figur befestigt war, würde weder Eure Tochter noch Ihr noch sonstwer haften. Im Gegenteil, wenn die Figur nicht richtig befestigt war, dann könnte der Gastronom wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht selber in die Bredouille kommen. Zum Glück ist ja Eurer Tochter wohl nichts passiert. Aber man kann erwarten, dass derlei Gegenstände auch korrekt gesichert sind.

Habt Ihr denn keine private Haftpflichtversicherung?? Falls nein, unbedingt abschließen!! Das ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, die Euch im Ernstfall vor einem riesigen Schuldenberg bewahrt. Gerade mit Kindern unumgänglich. Ich komme eher aus dem Industrieversicherunsbereich, aber ich denke eine ordentliche Privathaftpflicht gibt es schon für 50/ 60 EUR/ Jahr.

Also, wenn Ihr eine PHV habt, den Fall an den Versicherer geben. Falls nein, einschätzen ob Euch (Eltern) ein Verschulden anzulasten ist und entsprechend reagieren. Im Zweifel gar nicht reagieren, denn er muss Euch ein Verschulden nachweisen und nicht Ihr beweisen, dass Ihr es nicht gewesen seit!!

Selbst wenn Euch ein Verschulden anzulasten wäre, muss die Höhe des Schadens erstmal nachgewiesen werden. Und dann würde er auch nur den Zeitwert ersetzt bekommen. Das bedeutet, dass die Figur bei einem Alter von 5 Jahren und einem Neupreis von 1.000 EUR heute vermutlich nur noch 100 oder 200 EUR (je nach Zustand und Abschreibung) wert wäre.

Ich hoffe, dass hilft erstmal…

hallo!

es wäre leichter, wenn ihr eine versicherung hättet, die müßte zahlen, wenn man angibt die aufsichtspflicht verletzt zu haben. vor kurzem habe ich eine sendung auf radio eins gehört und wenn ich micht richtig erinnere hängt es auch vom alter der kinder ab, ob man haften muss oder nicht. ich denke bei einer so hohen forderung ist man am besten beraten, wenn man damit zu einem anwalt geht. ( bei schmaler kasse gibt es die möglichkeit sich beim amtsgericht einen sogenannten beratungshilfeschein zu holen, dann kostet das erstgespräch beim anwalt nur ca. 10,00 euro) ich drück euch die daumen, dass ihr aus der nummer heil raus kommt! grüße aus berlin malevil

Hallo ich bin kein Experte und kann ich nicht weiter helfen.

Hallo,

da das Kind erst 4 Jahre alt ist kann es nicht haftbar gemacht werden. Jetzt müssten die Eisbesitzer nachweisen das du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Ist dies der Fall haftest du! Wenn nicht Pech für den Eisbesitzer der bleibt dann auf dem Schaden sitzen. Geklärt kann sowas meist nur vor Gericht.

In einem Punkt hat melevil Recht. Mit einer Haftpflicht hätten ihr passiven Rechtschutz das heißt ihr hätten den Schaden gemeldet und der Versicherer hätte geprüft ob eine berechtigte Forderung besteht oder nicht.

LG

Hallo,
habe da mal was gehört, dass man Kinder, die noch nicht geschäftsfähig sind, auch nicht haftbar machen kann, also auch euch nicht. sorry, mehr weiß ich nicht.