Hallo ,
meine Tochter hat heute morgen eine 10 Liter Flasche Scheibenfrostschutzreinigungsflüssigkeit auf unseren Wohnzimmerteppich verteilt. Zum Glück ist ihr nichts passiert und sie hat es auch nicht getrunken. Sie hat den Verschluss trotz Verschlusssicherung aufbekommen. Wir haben das Zeug gestern aus dem Auto geräumt und ich wollte es heute dann in den Keller stellen. Das ganze ist passiert, während ich sogar noch im Zimmer war. Es ging ganz schnell. Nun werden nach dem Trocknen wohl einige sehr helle Flecken auf unserer grauen Auslegeware verbleiben. Das wäre nicht so wild, wenn es nicht eine Mietwohnung wäre, in´der wir den Boden so zurückgeben müssen, wie wir ihn vorgefunden haben. Also mit Teppich ohne helle Flecken. Meine Tochter ist natürlich bei mir mit versichert. Ist so etwas ein Schaden für die Versicherung oder werde ich nun wohl oder übel selbst eine neue Auslegeware kaufen müssen ??
liebe Grüße,
Daniela
Hallo Daniela…
so wie ich das sehe, hast du eine Haftpflichtversicherung !? Dann ist es zwar richtig, das dein Kind mitversichert ist…
Allerdings übernimmt diese den Schaden leider nicht, da es sich ja um eine von Dir angemietete Sache handelt, die leider vom Versicherungsumfang ausgeschlossen ist. So steht es zumindest in meinen Versicherungsbedingungen… (was nicht heissen muss, das es bei dir genauso ist…) das kannst du aber nachlesen in deinem Vertrag.
Mfg Kristian
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Hallo Daniela,
ist der Teppich fest verklebt, gilt er MW als fester Gebäudebestandteil und sollte daher über die Haftpflicht mitversichert sein (Bsp. Parfümflache fällt ins Waschbecken->Leistungspflicht). Ist er lose verlegt, ist er nicht mitversichert.
Die andere Frage ist eher, wem gehört der Teppich?? Der Teppich lag vorher drin und was passiert, wenn der Nachmieter kommt und sagt, das er einen Teppich nicht haben will? Legt der Vermieter dann Fliesen? Ich persönlich meine, das der Vermieter dir den Teppich zur Verfügung gestellt hat und das dieser auch durch die normale Abnutzungen beschädigt wird. Daher ist der Teppich in dein Eigentum übergegangen und somit kannst du dich ja nicht selbst in Haftung nehmen.
Leg den Fall bei deiner Versicherung vor und die werden sich schon äußern. Ich würde den Fall ablehnen, da der Teppich dein Eigentum ist und der Vermieter dir eine renovierte Wohnung vermietet hat, die du auch renoviert wieder übergeben mußt.
Gruß
Martin
Hallo Daniela,
ist der Teppich fest verklebt, gilt er MW als fester
Gebäudebestandteil und sollte daher über die Haftpflicht
mitversichert sein (Bsp. Parfümflache fällt ins
Waschbecken->Leistungspflicht). Ist er lose verlegt, ist er
nicht mitversichert.
Die andere Frage ist eher, wem gehört der Teppich?? Der
Teppich lag vorher drin und was passiert, wenn der Nachmieter
kommt und sagt, das er einen Teppich nicht haben will? Legt
der Vermieter dann Fliesen? Ich persönlich meine, das der
Vermieter dir den Teppich zur Verfügung gestellt hat und das
dieser auch durch die normale Abnutzungen beschädigt wird.
Daher ist der Teppich in dein Eigentum übergegangen und somit
kannst du dich ja nicht selbst in Haftung nehmen.
Hä? jetz raff ich garnix mehr
Sie hat eine Wohnung gemietet und wieso soll dann ausgerechnet der Teppich in Ihren Besitz übergehen - Nur weil sie die Wohnung renoviert übernommen hat? ? Wie sieht es mit den Fliesen im Bad aus und den Tapeten, den Fensterrahmen? Ist das alles in Ihren Besitz übergegangen?
Ratlos
Andreas
Leg den Fall bei deiner Versicherung vor und die werden sich
schon äußern. Ich würde den Fall ablehnen, da der Teppich dein
Eigentum ist und der Vermieter dir eine renovierte Wohnung
vermietet hat, die du auch renoviert wieder übergeben mußt.
Gruß
Martin
Hi Daniela,
klingt für mich nach einem sog. Mietsachschaden. In der Privathaftpflicht sind Mietsachschäden normalerweise mitgedeckt.
In deinen Vertragsbedingunen sollte sowas in der Art drinstehen:
Eingeschlossen ist – abweichend von § 4 Ziffer I 6 a AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Also einfach mal ne Schadenmeldung machen und an den Versicherer.
Andreas
Hallo Daniele,
ich muß mein Posting aufgrund fehelrhafter Angaben korrigieren.
Der Teppich ist im Rahmen der Mietsachschäden versichert, wenn der Passus Mietsachschäden in eurer Haftpflicht enthalten ist. Weiterhin muß geprüft werden, inwieweit euer Kind schuld an dem Ereignis hat (Deliktunfähigkeit des Kindes bis 7 LJ), oder euch die Schuld zuzuweisen wäre.
Macht von der Verunreinigung ein Foto, fügt die Kosten des Teppich mit bei und laßt eine Kostenvoranschlag über eine eventuelle Reinigung erstellen. Reicht dieses zur Prüfung bei eurer Versicherung ein.
Gruß und Sorry für die erste Falschmeldung
Martin