Kind hat zu Hause Langzeit-EKG beschädigt

Guten Tag,

mein Sohn (zu der Zeit 7 Jahre)hat vom Krankenhaus ein 24 Stunden EKG-Gerät mit nach Hause bekommen. Leider ist beim spielen das Display dieses Gerätes beschädigt worden. Es hat keiner von uns Erwachsenen mitbekommen wie das passiert ist. Jetzt haben wir die Rechnung vom Krankenhaus bekommen und sollen 480,00 Euro für die Reparatur bezahlen. Die private Haftpflicht hat den Schaden abgelehnt, da es sich ja um ein Leihgerät handelt. Hat jemand eine Idee ob wir anteilig irgendwo Geld dafür bekommen können? Ich freue mich auf Ihre Antwort,
Gabi

Hallo,
tja, da die Haftpflichtversicherung den Schaden schon abgelehnt hat, seid Ihr tatsächlich in der Haftung. ABER… auch ein Krankenhaus hat nur den Anspruch auf höchstens den Zeitwert. Dazu müsstet Ihr wissen, wie alt ist das Gerät und was kostet so ein Gerät neu. Dann kann man den Zeitwert ermitteln lassen, am besten von einem Sachverständigen. Dann seht Ihr, ob die Repartur tatsächlich noch im Zeitwert liegt, oder ob es zu viel war und dem Krankenhaus nur der ZW zusteht.
Denkt daran, auch ein Sachverständiger arbeitet nicht umsonst. Hier mal ein Link von einem Sachverständigenbüro, das hauptsächlich für Versicherungen arbeitet, aber evtl. berechnen sie den Zeitwert. Ich glaub, bei denen liegen die Kosten bei ca. 36-40 Euro. www.regula-online.com einfach mal anrufen und fragen

Ich drück Euch die Daumen, dass die Kosten nicht so hoch sind.

lg
droversgirl

Hallo Gabi,

schade dass Ihr nicht die " Richtige Haftpflicht " habt.

Lösungswege :

A.) der Versicherungsmakler hätte Euch eine Privathaftpflichtversicherung mit diesem Versicherungsumfang gerade weil Euer Kind erst 7 Jahre ist anbieten müssen - Falschberatung

B.) das Krankenhaus hätte daruf hinweisen müssen dass bei einer eventuellen Beschädigung Sie die Haftung haben, und sich das ggf. schriftlich bestätigen lassen.

C.) Die Höhe der Kostenrechnung 480,-- scheint mir zu Hoch, ein PC oder Elektrobetrieb macht diese Reparratur für weniger denke ich mir

D.) Deliktunfähigkeit - Aufsichtspflichtsverletzung Ihrer Kindes - hierbei ist es sinnvoll mit einem Anwalt zu reden…

Ich denke das wird

Einen schönen 3. ten Advent

Gruß

Hans-Jürgen

Hallo,

es kommt immer auf die Versicherungsbedingungen an, wenn keine Leihe / Miete eingeschlossen ist, habt ihr schlechte Karten. Und einen Rat, woher ihr ggf. das Geld bekommen könnt, hab ich leider nicht. Tut mir leid.

Gruß Angelika