Kind im Ausland - Kindesentführung ?

Liebe/-r Experte/-in,

bitte um Auskunft zur rechtlichen Situation einer
deutschen Frau, die mit ihrem amerikanischen Ehemann
in USA lebt. Sie wird nach Deutschland zurückkehren
mit dem gemeinsamen dreijährigen Sohn.
Meines Wissens braucht sie dafür die schriftliche
Zustimmung des Kindsvaters. Stimmt das ?
Und falls sie diese nicht erhält, würde sie sich denn,
wenn sie ihr Kind dennoch mitnimmt, strafbar machen
im Sinne von „Kindesentführung“ ?
Gibt es ein derartiges Gesetz bzgl. USA-Deutschland ?

Ganz herzlichen Dank für Antwort.

Hallo,

die deutschen Behörden würden das Kind auf der Grundlage des HKÜ wieder nach Amerika bringen. Theoretisch ist es möglich, dass sie, wenn sie wieder amerikanischen Boden betritt, wegen Kindesentziehung verhaftet und verurteilt wird.

Was das HKÜ ist, kann man unter http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_%C3%9Cbereinkomm… nachlesen.

Solche eigenmächtige Schritte, helfen dem Kind nicht, sondern schaden ihm nur. Das Kind sollte im Fokus der Eltern stehen und nicht selbstsüchtige Motive.

Vielleicht unterschreibt der Vater ja, wenn sie sich notariell verpflichtet die regelmäßigen Umgangskontakte zu finanzieren. In vielen USA-Staaten ist es generell so, dass der Elternteil, der mit den Kindern (innerhalb der USA) wegzieht, die Kosten für den regelmäßigen Umgang bezahlen muss.

Gruß

Hallo
Leider kenne ich mich mit dem Amerikanischen gesetz nicht aus. Nach dem deutschen ist das so, wenn beide Das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben dann kann sie nicht ohne sein Einverständnis ins Ausland. Damit würde sie sich Strafbar machen wenn er sie anzeigt. Ist das Kind in Amerika geboren? Wenn ja dann gilt es nach dem Amerikanischen regeln zu handeln, da kann ich aber leider nicht weiter helfen

Hallo Traumwelt - leider bin ich Psychologin, Deine Frage benötigt einen Juristen.
Gruß Petra