Hallo meine Tochter ist im Kindergarten gestürzt und hat sich das Bein gebrochen. Sie konnte jetzt 3wochen nicht in den Kiga, da ich Arbeite musste ich sie in der zwischenzeit zu meiner Schwiegermutter bringen und musste daher täglich 60km fahren.
Trotz das ich sie nicht in den Kiga bringen konnte wurde mir der komplette Kiga- Betrag abgebucht…
Gibt es die möglichkeit von deren Versicherung den Kiga- Beitrag und die durch den Unfall entstandenen mehr kosten (Sprit Geld) sowie Schmerzensgeld einfordern?
bitte beachte FAQ:1129 wenn Du deine Fragen in den Rechtsbrettern stellst.
Als Ergänzung noch ein Hinweis. Auf Grund deiner wenigen Informationen kann man nicht erkennen ob bei dem Sturz ein Verschulden des Kindergarten-Personals vorliegt.
Eine Erstattung des KiGa-Beitrages scheidet aus, da das Angebot ja - wie bei jeder anderen krankheitsbedingten Abwesenheit - bereitgestellt wurde, nur nicht angenommen werden konnte. Hier käme allenfalls Erstattung der Verpflegungskosten in Betracht, wenn dein Kind hierfür abgemeldet wurde.
Schadensersatz- und Schmerzenzgeldansprüche setzen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten der KiGa-Angestellten voraus - hierfür entnehme ich der Fragestellung aber keinerlei Anhaltspunkte.
Hallo,
Unfälle im KiGa sind durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Diese kümmert sich um den entstandenen Schaden - also die Arzt- und Krankenhauskosten.
Eigentlich sollten die auf die Eltern zugehen und den entsprechenden Fragebogen verschickt haben.
(hat die KiGa-Leitung den Unfall rechtzeitig gemeldet? Wenn nein sollen die das sofort nachholen).
Ob Fahrtkosten anerkannt werden, kann ich leider nicht sagen.
Schmerzenzgeld gibt es nicht, da die BG nur den Schaden zahlt.
Schmerzengeldansprüche setzen Verschulden voraus. D.h. es kommt darauf an, warum das Kind gestürzt ist. Wenn es einfach so gestürzt ist, weil es halt gestürzt ist ohne dass da jemand was dafür kann, dann gibts auch keinen Schmerzengeldanspruch. Wenn es gestürzt ist, weil es z.B. wegen Aufsichtspflichtverletzung irgendwo runtergefallen ist, dann gäbe es auch einen Schmerzengeldanspruch.
Für Kindergartenkinder ist die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes zuständig:
"§ 128 SGB VII Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich
(1) Die Unfallversicherungsträger im Landesbereich sind zuständig
für die Unternehmen des Landes
für Kinder in Tageseinrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und in anderen privaten, als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts anerkannten Tageseinrichtungen, sowie für Kinder, die durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches betreut werden,"
Für die Beschäftigten ist dann bei privaten KiGa die BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege oder bei kommunalen Einrichtungen wieder die Unfallkasse zuständig.