Kind in pflegefamilie

mein kind ist seit juli 2010 in einer pflegefamilie unter gebracht. ich hab zuerst mit dem gedanken gespielt es ein jahr auf antrag zu machen und dann wollte ich das nicht mehr und das jugendamt hat sich nicht an das gehalten was gesagt worden ist und hat das kind einfach vom kita geholt. dazu beigetragen hat auch das das jugendamt mich so auf dem kicker hat ist das die damalige freudin des vaters immer wieder beim jugendamt angerufen hat und lügen rum erzählt hat die gar nicht stimmen, natürlich musste das jugendamt dem nach gehen und schauen ob das stimmt, aber es stimmte nie, trotzdem hatten die mich auf den kicker. klar ich habe auch ein fehler gemacht als ich mal zu viel getrunken hatte beim weggehen(was nicht oft vor kam das ich mal weg bin mit freuden) ausgerastet bin und die polizei kommen musste. seitdem trinke ich nicht mal mehr wenn ich weggehe. ich möchte mein kind wieder ich habe mir sonst nichts meinem gegenüber zu schulden kommen lassen, ich habe das volle sorgerecht. im hilfesteht das es auf antrag von mir war und nicht warum sie den kleinen geholt haben. was wäre wenn ich nun sage ich beende dies?
brauch nen rat wie ihr vorgehen würdet

Hallo,
ich weiß ja nicht, was da alles vorgefallen ist, aber ich kenne das mit den Anschuldigungen. Ging meiner Tochter in Bezug auf ihr Kind auch so. Nur bei ihr war es der Exfreund (nicht der Vater des Kindes).
Da hilft nur ein Anwalt und in Zukunft nicht mehr alleine zu den Hilfeplangesprächen gehen. Immer jemanden dabei haben!!!
Du wirst dem Jugendamt beweisen müssen, das Du Deinen Lebenswandel geändert hast. Und zwar schnell.
Wenn das Kind erstmal länger als 1 Jahr weg ist, bekommt man es kaum noch wieder, da es dann heißt, es wäre nicht zum Kindeswohl nochmal die Bezugsperson zu verlieren!!!
Reine Erfahrung!!!
Viel Glück und schnell zum Anwalt. Du bekommst Prozesskostenhilfe und das Ganze kostet Dich nichts!
LG
Anja

Hallo,
um dir einen Rat zu geben, müsste man die gesamte Vorgeschichte kennen. Das JA muss ja einen bestimmten Grund gehabt haben, warum dein Kind weiterhin bei der Pflegefamilie sein soll. Soweit ich weiss, muss das Familiengericht hier entscheiden, dass JA darf nicht alleine Entscheiden. Wenn du das alleinige Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann könntest du theoretisch dein Kind einfach wieder zu dir holen. Mach mal einen Termin mit dem JA und nimm einen Beistand in Form von einem Anwalt mit. Dieser kann dir auch im Notfall helfen dein Kind wieder zu bekommen. Leider kann ich dir keinen weiteren Rat geben, da ich wie gesagt die Vorgeschichte nicht genau kenne.
Viel Glück
Burgfee

Hallo min_engelchen,

an deiner Stelle würde ich mir das Kind auch wiederholen. Ich selbst habe auch schon an eine Pflegefamilie gedacht, weil das meine Schwiegermutter so im Gutachten fürs Gericht verkündet hatte und da waren weder Alkohol, Drogen noch irgendwas im Spiel, nur der Kindesvater/Ehemann und ich hassen uns bis aufs Blut, was nie enden wird.

Ich halte überhaupt nichts von Pflegefamilie, wo das Kind bloss eine Nummer ist. Bei Eltern, die clean sind und nicht gewalttätig, ist eine Pflegefamilie die schlechtere Variante, aber wie du sagst, einmal angeleiert,kommt man da sicher schwer raus. Also biete denen ein Gutachten an, dass du nichts trinkst und zeig dem Kind deine Liebe und dann kämpfe. Wer ist besser für ein Kind, Fremde oder die eigenen Eltern?

Ich wünsche dir ganz viel Glück und noch schöne Ostern
Anke Angela

Guten Morgen!

Leider kenne ich mich in solchen Fällen überhaupt nicht aus. Was ich aber raten kann, so aus meinem Gefühl heraus ist folgendes:

  • ob dieses Alkoholproblem besteht oder nicht, es wird zumindest bei dir vermutet. Also begebe dich nachweislich in eine Therapie oder eine Selbsthilfegruppe

  • ist Aggression das Thema… auch hier nimm Hilfe von Aussen an und zeige dem JA, daß du bereit bist an dir zu arbeiten

Egal welche Gründe es für den Entzug des Kindes gab, sie sind nur durch deinen Einsatz zu beheben. Zeige, daß du alles dafür tust, deinem Kind ein sicheres und gesundes Zuhause zu bieten. Therapie, Beratungsstelle, Selbsthilfegruppen usw… evtl. sogar Antrag auf eine Familienhilfe, sprich eine Person, die dich im Alltag zu Hause unterstützt.

Und dann beantrage ein offizielles Gutachten, welches beurteilt, ob sich deine Situation zum Positiven verbessert hat und das Kind wieder zu dir zurück kann.

Je nach Finanzlage, bekommst du Prozeßkostenhilfe, laß dich also von einem Anwalt beraten, wie man diese Schritte einleitet.

Ich wünsche dir einen guten Weg!
Simone

ich danke euch aber schon mal das hat mir schon etwas weiter geholfen, weil so hatte ich das auch schon zum rechtsanwalt gehen, beikosten beantragen. eine frage aber noch, wie ist das, wenn ich und mein verlobter und nun heiraten? er liebt meinen kleinen auch wenn er nicht der vater ist und mein kleiner sagt auch papa zu ihm. könnte er gleich nach der hochzeit den kleinen adoptieren? kennt sich da jemand aus? wie alt muss man da sein? wir sind beide 26. und ja ich habe das volle sorgerecht und es wurde nichts gerichtlich gemacht.
lg

Ich denke schon, daß er einen Adoptionsantrag einreichen kann… wie die Voraussetzungen dafür sind, weiß ich allerdings leider auch wieder nicht… sorry!

Kleiner Tipp, Prozeßkosten bekommst du wahrscheinlich nur, solange du alleine bist und nicht jemand mit einem zusätzlichen Einkommen zur Verfügung steht.

Wie gesagt, du mußt dir deine nächsten Schritte genau überlegen und nicht kopflos handeln… dein Sohn ist erst mal gut aufgehoben, hoffe ich, so daß du erst mal in Ruhe planen kannst… aber werde auf jeden Fall aktiv, was Hilfe holen heißt :wink:

Dein Anwalt oder eine Beratungsstelle (kostenlos) hilft dir auch bei diesen Fragen.

Alles Gute für euch!
Simone

danke dir

Ich gehe davon aus, die ganze Sache ist freiwillig geschehen, d.h. das Jugendamt kam nicht mit einer Verfügung zu dir und hat das Kind in Obhut genommen, sondern du hast freiwillig der Unterbringung zugestimmt? Wenn das so war, dann kannst du in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt deinen Wunsch äußern und dann wird ein sogenannter Schutzplan aufgstellt, was du machen musst, damit du dein Kind zurück bekommst. Anders würde die Sache aussehen, wenn es eine richterliche Verfügung gab, dann liegt die letzte Entscheidung beim Familiengericht, das zusammen mit dem Jugendamt über deinen Antrag entscheiden würde. Die würden dann auch mit sogenannten Auflagen arbeiten. Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.