KIND in PKV oder GKV

Hallo! Leider gehört Krankenversicherung überhaupt nicht zu meinem Themengebiet…folgender Fall:

  1. z.Zt.eheähnliche Lebensgemeinschaft
  2. Mann-PKV als Angestellter über BBG, Frau Arbeitnehmer unter BBG->GKV versichert.
  3. Frau hat 3 jähriges Kind, welches über sie mitversichert (Familienversicherung)ist.

Nun geschieht folgendes: Ein gemeinsames Kind wird Ende des Jahres geboren!!! Fragen:
A. Ist das Kind automatisch bei der Frau in der GKV mitversichert?
B. Was ist, wenn im Frühjahr nächsten Jahres geheiratet wird?
C. Hat dies Auswirkungen (Hochzeit) auf die bestehende 3 jährige Tochter (anderer Vater!)?
D.Kann ich das Kind von Anfang an gleich privat versichern und die Mama bleibt ganz normal in der GKV?

Dank für Eure Hilfe!!!

Hallo,
zu A: ja, aber bitte bei zuständiger GKV nachfragen
zu B: kostenlose Familienversicherung für das Kind endet
zu C: weiss Herr Czauderna
zu D: ja, sinnvoller: ab Geburt eine Anwartschaftversicherung
bei der PKV abschliessen und dann im Frühjahr wechseln
ist insgesamt preisgünstiger. Bitte hierüber mit der PKV
sprechen.
Gruß

DANKE! WER IST HERR CZAUDERNA UND WIE KOMME ICH AN IHN RAN???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

DANKE! WER IST HERR CZAUDERNA UND WIE KOMME ICH AN IHN RAN???

DAS ist er:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Seines Zeichens Kenner der GKV-Regelungen und in dem Bereich DER Experte hier.

Frank Wilke

Hallo, hier ist er, der Herr Czauderna -
Zu C.: Ja, das hat Auswirkungen auf die Familienversicherung,
denn in diesem Falle fällt der Familienhilfeanspruch bei der Mutter weg.
Insgesamt gesagt würde also eine Heirat zusätzliches Geld kosten,
was die Versicherung der Kinder angeht. Solange nicht verheiratet,
solange kostenfreie Mitversicherung aller Kinder bei der Mutter.
Deswegen aber nicht zu heiraten ??
Gruss
Czauderna

Hallo!

So weit ich gelesen habe, ist der zukünftige Ehemann nicht der Vater des Kindes. Insofern hat eine Heirat in diesem Fall doch keine Auswirkungen auf die Familienversicherung des Kindes.

Viele Grüße
Florian

Hallo,
ja, so hab ich auch gedacht, aber da gibt es offenbar eine Rechtsprechung dazu - ich schau mal nach.
Die besagt, dass durch die Heirat das Kind zum Stiefkind wird
und durch den überwiegenden Unterhalt grundsätzlich auch beim
Stiefvater familienversichert sein könnte - deshalb muss es dann auch
nach der Heirat wie ein „normales“ Kind behandelt werden.
Wenn ich was finde melde ich mich no einmal.
Gruss
Czauderna