Kind ins Krankenhaus: Bescheinigung und Urlaub?

Hallo zusammen,

mal folgendes angenommen:

Herr X ist Vater (nicht alleinerziehend) und sein Kind muss kurzfristig ins Krankenhaus. Dies erledigt Herr X während seiner Arbeitszeit, d.h. er taucht einen kompletten Arbeitstag nicht auf, hat sich aber am gleichen Tag morgens beim Vorgesetzten deswegen (ab)gemeldet.

Darf der Arbeitgeber jetzt von ihm nachträglich einen Urlaubsantrag für den Tag sowie eine Bescheinigung des Krankenhauses über seine Anwesenheit dort verlangen?

Vllt kennt sich ja jemand mit solchen Situationen aus?

Danke und Grüße

Hallo,

einschlägig ist:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?..

Daraus erwachsen folgende Fragen:

Wie alt ist das Kind?

Bedurfte es der Begleitung und Betreuung während des Krankenhausaufenthalts?

Was war mit der Mutter?

Wenn die Voraussetzungen der Norm vorliegen, gibt es einen Anspruch unbezahlte Freistellung und Krankengeld von der Krankenkasse, wobei die Betreuungsbedürftigkeit auch gegenüber dem AG durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden muss (sieht so ähnlich aus wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ist nur nicht gelb).

Man kann natürlich auch einen Tag Urlaub (bezahlte Freistellung) dafür nehmen, muss aber nicht, wenn § 45 SGB V erfüllt ist. Urlaub UND Nachweis scheint etwas viel, aber bei „nachträglicher“ Urlaubsgewährung kann ein AG seine eigenen Regeln aufstellen.

Es kann aber auch ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bestehen (Tarif, Arbeitsvertrag, § 616 BGB).

VG
EK

super, vielen Dank. D.h. die Option (so das Kind unter 12 Jahren) wären für ihn:

1.) Urlaub einreichen für den Tag (damit dann bezahlte Freistellung)
2.) Unbezahlte Freistellung mit Schein vom Krankenhaus

Bei letzterem wäre dann die Frage: Ist es richtig, dass er die Stunden dann nacharbeiten muss? D.h., wenn er nach Vertrag für 40 Stunden die Woche bezahlt wird, davon die 8 Stunden unbezahlte Freistellung nimmt, sind das doch dann Minusstunden und müssen aufgearbeitet werden?

Danke im voraus!

Grüße

Hallo,

nein, das Gehalt ist um den Tag zu kürzen, die Stunden aber nicht nachzuarbeiten.

Man könnte zwar auch die Stunden nacharbeiten oder von Überstunden abziehen, ohne dass das Gehalt gekürzt wird. Doch besteht dann ja kein Anspruch auf Pflegekrankengeld.

Und da das Pflegekrankengeld den Gehaltsabzug zwar nicht vollständig, aber doch zum größten Teil ausgleicht, wäre das nicht klug.

VG
EK