Hallo,
Meine Frau und mein Sohn sind über mich Familienversichert. Ich bin mit einer 75% Stelle berufstätig und mein Sohn (2Jahre) hat heute abend hochgefiebert. Nun bleibt in solchen Fällen eigentlich meine Frau zuhause. Derzeit befindet sie sich aber beim schreiben ihrer letzten Hausarbeit und eigentlich auch in der Vorbereitung für ihre Abschlussprüfungen. Da ist kein einziger Tag Ausfall drin.
Darf ich nun auch zuhause bleiben zur Pflege meines Sohnes?
Hallo,
frag, um rechtssicher zu sein, nochmal im Rechtsbrett nach. Meine Meinung:
Dir stehen 10 Tage pro Jahr zu, in denen du von der Arbeit wegbleiben darfst, um kranke Kinder zu pflegen. Meines Wissens nach stehen dir diese Tage auch zu, wenn die Mutter selber nicht erwerbstätig ist.
Das Gehalt wird dir durch den Arbeitgeber abgezogen und vollständig oder zu einem gewissen Anteil von der Krankenkasse ersetzt - das hängt von deinem Gehalt ab, es wird nur bis zu einem Maximalbetrag erstattet.
Sinnvollerweise setzt du dich mit deinem Arbeitgeber in Verbindung, genauso wie du es tun würdest, wenn du selber krank wärst. Der Ag informiert dann die Krankenkasse, die sich dann bei dir meldet (so war’s bei mir vor zwei Jahren).
Unsicherheiten in meiner Aussage:
- 10 oder 20 Tage (kommt auf die Konstellation der Erwerbstätigen an, glaube ich)?
- Meldung nur beim AG oder auch bei KK?
- Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils erforderlich?
- Änderung der Rechtslage in den vergangenen zwei Jahren (glaub ich aber nicht)?
Gruß Bombadil2
Ich vergaß:
Gute Besserung!
Moin,
geh mit dem Kind zum Arzt und lass dich „kindkrank“ schreiben. Das reichst du dann bei Arbeitgeber und Krankenkasse ein. Du musst dich allerdings darauf gefasst machen, dass du ein Formblatt der KK ausfüllen musst, warum du und nur du das Kind pflegen musstest und wer üblicherweise auf das Kind aufpasst und warum derjenige das in diesem Fall nicht tun konnte. Bei pi… KK bekommst du dann im Zweifel kein Krankengeld (ist mir passiert).
Alles Gute,
finnie