ist ein drei Jahre altes Kind, das mit einem Kinderfahrrad über den Fußgängerüberweg fährt, tatbestandlich von § 26 StVO erfasst?
Nach § 2 V StVO müssen radfahrende Kinder bis 8J bzw. 10J den Gehweg benutzen. Nach 'Satz 3 müssen sie allerdings beim Überqueren der Fahrbahn absteigen.
Gleichwohl sind nach § 24 I StVO Kinderfahrräder keine Fahrzeuge i.S.d. Verordnung.
Insoweit stellt sich die Frage, ob für das dreijährige Kind nicht dieselben Verkehrsregeln wie für Fußgänger (§ 25 StVO) gelten und sie somit tatbestandlich von § 26 StVO erfasst sind.
Ich konnte leider keine Rechtsprechung zu diesem Fall finden. Vielleicht habt ihr ein paar nützliche Quellen
kinder unter 7 jahren sind gar nicht deliktfähig.
ich verstehe die frage nicht so recht. § 26 erklärt verhaltensweisen, die ein fahrzeugführer an den tag legen muss.
ich bezweifele auch, das ein kind mit 3 jahren sich in irgend einer weise im straßenverkehr auskennt.
im falle des falles geht der fahrzeugfüher leer aus egel aus welchen grund. es sei denn, den eltern kann mangelde aufsichtspflicht nachgewiesen werden.
§ 24 Besondere Fortbewegungsmittel
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen,
Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche
nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im
Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen
Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den
Fußgängerverkehr entsprechend
**Kinderfahrräder,
Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend**
Verhalten an Fußgängerüberwegen sollte doch eigentlich klar sein?Das Kind kommt doch höchstens noch erschwertend hinzu?
Natürlich haben radfahrende Kinder da Vorrang!
das ist FALSCH…Radfahrer haben keinen Vorrang…auch
wenn die Ritter der Ökopedale dieses glauben…
Hallo,
stimmt, Radfahrer haben wenn sie Radfahren keinen Vorrang.
Warum heisst ein Fußgängerüberweg wohl Fußgänger überweg
???..
Weil dort Fußgänger die Straße überqueren sollen?
Und als was gilt dort ein Kind auf einem Kinderfahrrad?
Kleiner Tipp, ein Kind auf eine Kinderfahrrad ist wie ein z.B. Inlineskater auch, ein Fußgänger und kein Radfahrer. Ein Spielzeug, und als das gelten Kinderfahrräder, ändert an dem Status Fußgänger nichts.
Naaa…??
Auch Naaa…?
Denn
Kinderfahrräder sind solche, die üblicherweise zum spielerischen :Umherfahren im Vorschulalter verwendet werden
So ist es, aber warum nur im Vorschulalter?
mithin ist es Aufgabe der Eltern(Begleitung) für das richtige
Verhalten
der Kinder zu sorgen…
Und wenn jetzt ein Kind mit seinem Spielzeug unterwegs ist, was macht es denn falsch?
war es bei Kindern unter 11 Jahren nicht egal, was sie im Straßenverkehr machen?
Also so unjuristisch wurd das nicht formuliert, aber tatsächlich ist es bereits seit 2002 mit dem Zeiten Schadenrechtsänderungsgesetz so, dass Kinder bis zehn Jahren nicht für Unfälle im Straßenverkerh haftbar sind.
Selbstverständlich weiß das auch jeder Kraftfahrer, der seinen Führerschein vor 2002 gemacht hat. Schließlich verfolgt er aufmerksam alle diesbezüglichen Rechtsänderungen und weiß außerdem auch wie man ordnungsgemäß am Reißverschlußverfahren teilnimmt, sich bei einem Kreisverkehr verhält oder das es inzwischen tangentiales Abbiegen gibt. Ja richtig, das ist keine zufällige Aufzählung sondern einfach eine individuelle Beobachtung der am häufigsten begangenen Fehler besonders lebenserfahrener Kraftfahrer. ;o)
Kinder bis zehn Jahre haften zudem nicht nur nicht für Schäden am Unfallgegner. Das Kind bzw. dessen Eltern können darüberhinaus den Schaden am Kind inklusive Schmerzensgeld einklagen.
Es ist also müßig sich hier über Definitionen zur Benutzung eines Fussgängerüberwegs oder sonstiges zu streiten.
Der Kraftfahrer hat hier einfach die A-Karte gezogen, wobei ich es ganz subjektiv als eine besondere kraftfahrerische Leistungen bewerten würde, ausgerechnet auf einem Fussgängerüberweg ein dreijähriges Kind auf einem Kinderfahrrad umzufahren. Der muss vollkommen zurecht haften und sollte außerdem unverzüglich einer ärztlichen Untersuchung hinsichtlich Seh- und Reaktionsvermögen unterzogen werden.
ich konnte gerade noch so am Bildschirm vorbeiprusten.
Selbstverständlich weiß das auch jeder Kraftfahrer, der seinen
Führerschein vor 2002 gemacht hat. Schließlich verfolgt er
aufmerksam alle diesbezüglichen Rechtsänderungen und weiß
außerdem auch wie man ordnungsgemäß am Reißverschlußverfahren
teilnimmt, sich bei einem Kreisverkehr verhält oder das es
Das tangentiale Abbiegen hieß bei unseren Fahrlehrern hier vor knappen 30 Jahren noch französisches Abbiegen.
Ansonsten gebe ich Dir recht, man fährt keine Radfahrer um. Ob die dort fahren dürfen oder nicht.