Kind kommt , Partnerschaft getrennt

Nehmen wir einmal an , ein Paar bekommt ein Kind.

Nach kurzer Zeit trennt sich die Frau. 

Welche Forderungen kommen dann auf den Mann zu ?

Danke

Unterhalt für Ex und Kind .
Für die Ex bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
Für das Kind bis zum Ende seiner Brufsausbildung.
ramses90

Da sich hier die Gesetze immer wieder ändern, wäre es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.Auch die ÖRA, öffentliche Rechtsauskunft, gibt es in jeder größeren Stadt meines Wissens oder der VAMV, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter können Auskunft geben.
Anspruch auf Unterhalt hat die Frau nur unter bestimmten Voraussetzungen, auch, wenn man nicht verheiratet ist/war.
Richtig ist, dass das Kind Anspruch auf Unterhalt hat, der sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet - und das solange, bis die 1. Ausbildung bzw. das Studium beendet ist.
Eltern bezahlen für ihre Kinder nach meiner Kenntnis max. bis zum 34. Lebensjahr.

Freundlich grüßt
Johanna-Merete Creutzberg

Nehmen wir einmal an , ein Paar bekommt ein Kind.
Nach kurzer Zeit trennt sich die Frau. 
Welche Forderungen kommen dann auf den Mann zu ?

Das kommt darauf an, ob das Kind bei der Mutter oder beim Vater leben wird.

Ich bedanke mich bei allen Personen der Community , die nach bestem Wissen geantwortet haben.