Kind krangeschrieben, jetzt die überstunden weg!

meine neunjährige tochter hatte einen unfall in der schule und ich musste mit ihr zum krankenhaus und bekam dort eine krankschreibung für zwei tage, incl. dem tag, als es passierte. das geld bekam ich von der krankenkasse, der arbeitgeber hat es abgezogen ABER die stunden, die ich nicht gearbeitet habe wurden mir von meinen überstunden abgezogen! mit der begründung, dann würde ich ja zweimal gezahlt??? dürfen sie das? dann lohnen sich überstunden ja nicht, die ich für notfälle angehäuft hatte.

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Krankengeld bei Pflege eines erkrankten Kindes

Wenn Sie wegen der Pflege und Betreuung Ihres kranken Kindes der Arbeit fern bleiben müssen, zahlt die BAHN-BKK für bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr - bei Alleinerziehenden bis zu 20 Arbeitstage – Krankengeld für jedes Kind, sofern Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber haben. Der Höchstanspruch bei mehreren Kinder beträgt 25 Arbeitstage je Kalenderjahr – für Alleinerziehende 50 Arbeitstage. Dies gilt für versicherte Kinder unter 12 Jahren oder für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, wenn niemand anderes im Haushalt die Betreuung übernehmen kann.

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Krankengeld bei Pflege eines erkrankten Kindes

Wenn Sie wegen der Pflege und Betreuung Ihres kranken Kindes der Arbeit fern bleiben müssen, zahlt die BAHN-BKK für bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr - bei Alleinerziehenden bis zu 20 Arbeitstage – Krankengeld für jedes Kind, sofern Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber haben. Der Höchstanspruch bei mehreren Kinder beträgt 25 Arbeitstage je Kalenderjahr – für Alleinerziehende 50 Arbeitstage. Dies gilt für versicherte Kinder unter 12 Jahren oder für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, wenn niemand anderes im Haushalt die Betreuung übernehmen kann.

DAUER DES ANSPRUCHS
Das Kinderpflege-Krankengeld wird für Arbeitstage gezahlt, an
denen Sie der Arbeit fern bleiben müssen. Dies gilt auch für
Schichtarbeiter.
Für jedes Kind können Sie maximal 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Kinderpflege-Krankengeld bekommen, insgesamt jedoch
höchstens 25 Arbeitstage pro Kalenderjahr für alle Kinder.
Alleinerziehende Versicherte können das Krankengeld doppelt
so lange erhalten.
Ist Ihr Kind nach ärztlichem Zeugnis schwerstkrank, haben Sie
für unbegrenzte Zeit Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld
(siehe Seite 13). Dieser verlängerte Anspruch besteht jedoch nur
für ein Elternteil. Er besteht auch, wenn der Elternteil unbezahlte
Freistellung in Anspruch nimmt und selbst nicht mit Anspruch
auf Krankengeld bei uns versichert ist. Wenn Sie ein schwerstkrankes
Kind zu betreuen und Fragen haben, empfehlen wir
Ihnen, sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner der BAHNBKK
in Verbindung zu setzen.