Kind krank - AG und private Kasse zahlen nicht?!

hallo, Guido,
ich habe jetzt mehrere Fachleute befragt.
Es handelt sich hier tatsächlich um GKV-Versicherte. Dies wurde 1969/70 eingeführt und wird vermutlich demnächst wieder gestrichen.
Der GKV-Versicherte hat bis zu 20 Tage im Jahr die Möglichkeit, für sein krankes Kind Urlaub zu bekommen. Der AG rechnet das dann mit der Kasse ab.
Eine passende Versicherung für die Privatversicherten gibt es nicht… ausser: ein Krankenhaustagegeld! Das ist zwar nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein, doch hat hier das KHT wirklichen Sinn (Du weißt, ich bin eigentlich ein Gegner des KHT). Doch wenn ein Alleinerziehender extta Urlaub machen muss, gleicht das doch den finanziellen Schaden einigermaßen aus.
Meist wird das KHT für die ersten 10 Jahre gemacht und dann gekündigt. Denn z.B. ein 6 oder 7 jähriger wird Dir was erzählen, wenn er ins KH müsste und Papa oder Mama würden Rooming In machen!
Grüße
Raimund

nun blicke ich aber auch nicht mehr durch

Nach § 616 BGB muss der Arbeitgeber grundsätzlich 5 Tage
bei einer Kindeserkrankung bei vollen Bezügen freistellen.
Diese Regelung kann allerdings im Tarifvertrag,
im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung
ausgenommen werden.

Hört sich gut an! Ich habe das meinem AG mal vorgehalten…mal sehen, wie entschieden wird :o) (manchmal hilft evtl. auch Hartnäckigkeit).

Vielen Dank Euch zunächst!