Kind krank Berechnung

Hallo,

Ich bin seit August 2022 bei meinem AG tätig.

Gehalt August
1.440,80€ Urlaubslohn
1.500,00€ Gehalt
2.302,83€ Provision
5.423,63€ Brutto
3.205,26€ Netto

Gehalt September
1.500,00€ Gehalt
500,00€ Zulage
9.052,70€ Provision
300,00€ Energiepauschale (Nachberechnung 08/22)
-96,77€ (Nachberechnung 08/22)
11.255,93€ Brutto
6.444,40€ Netto

Im September war ich vom 16.-23.09.22 Kind krank ohne den Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Von der GKV habe ich 276,88€ erhalten und der AG hat mir mit der Oktoberabrechnung 533,33€ abgezogen. Ist das so korrekt?

Ich dachte das bei Kind krank man 90% bzw. 100% (Bei Einmalzahlung wir Urlaubsgeld) erhält.
Werden die variablen Gehaltsbestandteile wie Provision nicht mit berechnet?

In meiner Vorstellung würde die Rechnung in etwa so aussehen

Gutschrift GKV - 964,96€
4.824,83€ - Durchschnittsnetto beider Monate (3.205,26€+6.444,40€/2=4.824,83€)
160,83€ - Pro Tag (4824,83€/30)
964,96€ - 7 Tage Kind krank (7*160,83€)

Kürzung AG - 350€
1.500€ - Grundgehalt
50€ - Pro Tag (1.500€/30)
350€ - 7 Tage Kind krank (7*50€)

Hallo,
maßgebend ist in diesem Fall der September - die Einmalzahlung im August findet keine Berücksichtigung - siehe auch dazu - https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sommer-sgbv-45-krankengeld-bei-erkrankung-des-kindes-332-bemessungszeitraum_idesk_PI42323_HI14988329.html
Grundsätzlich gilt, dass für alle Entgelte, die auch beitragspflichtig sind für die Krankenversicherung, in die Krankengeldberechnung einfließen.
Gruss
Czauderna

Ok, kannst Du mir auch sagen ob die Berechnung dann stimmt?

Hallo,
aufgrund der genannten Zahlen für September kann ich das leider nicht nachvollziehen.
was ich sagen kann - wenn du für 8 Tage 276,88 € erhalten hast, dann wären das pro Kalendertag 34,61 €, demnach für den Kalendermonat 1038,00 € Netto. Grob geschätzt wären dann lediglich die von dir genannten 1500,00 € bei der Berechnung zugrundegelegt worden. Andererseits hat der Arbeitgeber dir 533,33 € abgezogen, was bedeutet, dass er von ca. 2000,00 € ausgegangen ist, was dem Gehalt und der Zulage entspricht. was ist das für eine Zulage gewesen ?
Die Provisionen bleiben unberücksichtigt - warum das so ist, kann ich so nicht sagen - da solltest du die Kasse befragen.
Gruss
Czauderna

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Die Zulage ist eine befristete Gehaltserhöhung.
Die Provision ist wesentlicher Bestandteil meines Gehaltes, variiert natürlich, kann die einfach weggelassen werden?

Die Kasse habe ich gefragt, die bekommen die Daten vom AG und zahlen das aus, da wird nichts hinterfragt oder überprüft.

Servus,

sie wird in diesem Zusammenhang nicht weggelassen, sondern sie fließt in die Berechnung des Krankengelds genau so ein, wie sie „verbeitragt“ worden ist.

Vermutlich wurde die Provision vom Arbeitgeber falsch - d.h. nicht SV-pflichtig - abgerechnet und fällt damit aus dem heraus, was die Krankenkasse berücksichtigt.

Was steht denn auf der Gehaltsabrechnung zur Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht der Lohnart „Provision“?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
na, dann ist der weitere Weg doch vorgegeben - die Gehaltsabrechnung kontrollieren, ob für Zulage und Provision Krankenversicherungsbeiträge abgeführt wurden und dann den Arbeitgeber kontaktieren, damit dieser ggf. seine Meldung an die Krankenkasse korrigieren kann.
Was die Kasse gesagt hat, das stimmt, sie muss sich an den Daten orientieren, die ihr vom Arbeitgeber übermittelt werden
Gruß
Czauderna

Hier mal der Ausschnitt der Gehaltsabrechnung, Provision ist ganz normal SV Pflichtig

Ja - zutreffend genau gleich behandelt wie das Fixum.

Leg doch das bei der Krankenkasse vor, mit der Bitte um schlichte Änderung der Festsetzung des Krankengelds, hilfsweise Widerspruch gegen diese Festsetzung (falls da noch keine Fristen durch sind, die kenne ich in diesem Rechtsgebiet überhaupt nicht).

Schöne Grüße

MM

Hallo,
aus der Gehaltsabrechnung sind aber nur 2 Tage Abzug wegen Krankengeld Kind enthalten, d.h.
von der Krankenkasse für 2 Tage 276,88 € erhalten, was einem monatlichen Betrag von 4153,20 € entspräche und ich vermute darum, dass es sich hier um das Höchstkrankengeld handelt und es geht auch da um den August und nicht um den September
Gruß
Czauderna

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Servus,

klingt durchaus plausibel.

Werden da von den Krankenkassen keine Mitteilungen über die Gewährung von Krankengeld an die versicherten Arbeitnehmer verschickt?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
eigentlich schon, jedenfalls kenne ich es so und das Finanzamt bekommt auch eine Mitteilung, allerdings erst später, also nach dem 31.12.2022
Gruss
Czauderna

Hallo,

hier dürfte doch auch sicherlich die Beitragsbemessungsgrenze mit zu berücksichtigen sein, die ja den Anspruch auf Krankengeld automatisch „deckelt“ Der Verdienst im September lag ja deutlich über der Grenze des § 47 Abs. 1 SGB V .

&tschüß
Wolfgang

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Der Abzug war da ich im August schon einmal 2 Tage Kind krank nehmen musste.
Da hatte ich das gleiche Problem, hier hatte ich von der GKV ca. 30€ erstattet bekommen.
Da die Beträge si gering waren, wollte ich da aber nicht weiter nachprüfen. Da es jetzt das 2 .Mal war und bei 7 Tagen der Betrag auch ziemlich hoch ist, wollte ich dem Thema doch mal auf die Spur gehen