Kind krank - Stundengutschrift?

Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz ca. 4 Stunden nach Arbeitsbeginn und ca. 3 Stunden vor Arbeitsende verlässt, um sein krankes Kind von der Kita abzuholen, werden ihm die bereits gearbeitenden Stunden bei einer Krankschreibung des Kindes gutgeschrieben? Die Stunden werden durch ein Zeiterfassungssystem aufgenommen. Beim Verlassen der Arbeitsstätte wurde „Kind Krank“ eingegeben. Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse.

Hallo,

die erbrachten Stunden müssen bezahlt werden, führen aber zu einer entsprechenden Kürzung des Pflegekrankengeldes.

VG
EK

Vielen Dank für die äußerst schnelle Antwort. Mein Gedanke war dahingehend, dass die Stunden als Überstunden gutgeschrieben werden, weil das Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt wird. Ist das richtig? Wenn ja, aufgrund welcher Gesetzesgrundlage?

Dankeschön

Hallo,

nein, diese Annahme ist falsch, es ist so, wie ich geschrieben habe, was wiederum an § 49 SGB V liegt:

(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,

  1. soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten;

Der AN bekommt hier Arbeitsentgelt für ein paar Stunden, also wird in dieser Höhe kein Pflegekrankengeld gezahlt.

Klar könnte der AG diesen Umstand verschweigen und die erbrachten Stunden als Überstunden behandeln. Ob er sich aber eines Sozialversicherungsbetruges schuldig machen will …

VG
EK