Hallo Inder,
zuerst müsste einmal geklärt werden, wie Mutti und Papa
krankenversichert sind (GKV oder PKV).
Wenn z.B. Mutti in der GKV ist und das Kind in der Familienversicherung, trifft § 45 SGB V zu:
§ 45 SGB V Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten.
(2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.
Die Zahlung erfolgt über die GKV
Ist allerdings das Kind nicht in der Familienversicherung, sondern PKV versichert über den Vater dann zahlt die GKV nichts.
Ein Beamter hat die Möglichkeit bei schwerer Erkrankung des Kindes
z.B. gemäß der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamte
§ 12 Abs. 3 Nr. 7 bis zu 4 Urlaubstage unter Fortzahlung der Bezüge zu erhalten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/surlv/…
Sollte es sich nicht um einen Bundesbeamten handeln, bitte in den entsprechenden Verordnungen nachschauen.
Die Absicherung wie nach § 45 SGB V gibt es bisher in der PKV nicht.
Gruß Merger
hallo,
A hat sich informiert und herausgefunden, dass mutti und papa
je 10 tage im jahr bei einem kranken kind unter 12 zuhause
bleiben können ohne dafür urlaub nehmen zu müssen oder auf
lohn verzichten müssen (vorausgesetzt es liegt ein passus im
arbeitsvertrag vor, der den entsprechenden § im BGB nicht
ausschließt)
fragen:
gilt das auch für beamte?
in eltern.de z.b. steht, dass privat versicherte „leer
ausgehen“. A versteht diese regelung nicht. bedeutet dass,
dass der privat versicherte keinen lohn bekommt, wenn er mit
krankem kind zuhause bleibt?
danke
gruß inder