Guten Tag,
Ich habe folgende Situation:
Ich arbeite bei einem Pflegediennst im Schichtdienst und habe schon einige Überstunden angehäuft.
Ich habe am Wochenende gearbeitet und hätte auch noch am Montag arbeiten müssen und dann ab Dienstag Urlaub gehabt.
Dann ist mein Kind krank geworden. Ich bin also mit Krankenschein (Kind krank) am Montag und in der geplanten Urlaubszeit zu Hause geblieben.
Mein Arbeitgeber gibt mir jetzt nach langen Diskusionen zwar meinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt, zieht mir aber für die Tage die ich mit Krankenschein zu Hause war und mich um mein Kind gekümmert habe, Überstunden von meinem Guthaben ab.
Das ist doch nicht korrekt, oder? Nach meinem Verständnis bleiben meine Überstunden erhalten, denn die Krankenkasse zahlt mir doch das Gehalt (ca. 2/3). Dadurch habe ich doch schon weniger Geld und mein AG hat keine Kosten. Ich würde doch doppelt bestraft werden wenn mir jetzt auch noch die Überstunden abgezogen werden (Die sind doch auch „bares Geld“ wert).
Kann mir jemand helfen und vielleicht ein paar Tipps (Gesetze) nennen, mit denen ich meinen Arbeitgeber überzeugen kann.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
Gretilati
sorry, ich habe da keinen Tipp.
Gruß Julia
Hallo!
Leider sind Sie bei mir nicht richtig
.
In Gesetzesdingen, respektive Arbeitsrecht, kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Ich bin Expertin zum Thema Nähen, Hundeerziehung und Hamsterpflege. Das System hat sich bei dem Vorschlag wohl geirrt.
Tut mir leid, aber ich kann Ihnen nicht helfen.
Ich hoffe, sie finden noch bei jemand Anderes eine Antwort für Ihr Problem.
Oder sie „googlen“ einmal zum Thema Arbeitrecht. Es gibt im Internet alle Gesetzestexte zu lesen, man muß nur ein bißchen suchen
.
Viel Glück! Und hoffentlich geht es dem Kind wieder besser!
Viele Grüße
Bernadette Gansen
Ich arbeite bei einem Pflegediennst im Schichtdienst und habe
schon einige Überstunden angehäuft.
Ich habe am Wochenende gearbeitet und hätte auch noch am
Montag arbeiten müssen und dann ab Dienstag Urlaub gehabt.
Dann ist mein Kind krank geworden. Ich bin also mit
Krankenschein (Kind krank) am Montag und in der geplanten
Urlaubszeit zu Hause geblieben.
Mein Arbeitgeber gibt mir jetzt nach langen Diskusionen zwar
meinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt, zieht mir aber für
die Tage die ich mit Krankenschein zu Hause war und mich um
mein Kind gekümmert habe, Überstunden von meinem Guthaben ab.
Das ist doch nicht korrekt, oder? Nach meinem Verständnis
bleiben meine Überstunden erhalten, denn die Krankenkasse
zahlt mir doch das Gehalt (ca. 2/3). Dadurch habe ich doch
schon weniger Geld und mein AG hat keine Kosten. Ich würde
doch doppelt bestraft werden wenn mir jetzt auch noch die
Überstunden abgezogen werden (Die sind doch auch „bares Geld“
wert).
Kann mir jemand helfen und vielleicht ein paar Tipps (Gesetze)
nennen, mit denen ich meinen Arbeitgeber überzeugen kann.
hallo, ich bin kein arbeitsrechtler, aber soweit ich es in erinnerung habe gilt „wenn krank dann krank und nicht arbeiten“ - also dürfte keine zeit abgezogen werden. ich empfehle aber, falls es mehr als nur der eine tag ist, einen rechtsbeistand zu befragen, z.b. den der gewerkschaft (fall mitglied). falls keine rechtsschutzversicherung besteht wäre zu überlegen, den einen tag zugunsten des „betriebsfriedens“ zu akzeptieren; dann würde ich aber dem chef schriftlich(!!!) mitteilen, daß dies ohne anerkennung der rechtslage erfolgt und im wiederholungsfall unmittelbar rechtsbeistand eingeholt wird.
viel glück und gute besserung für die göre,
c.
Hallo,
für Kind krank gibt es Krankenscheine . Es stehen dir dafür leider nur 10 Tage im Jahr zu oder Single , dann 20 Tage.
Urlaub oder Überstunden sind nur zu nehmen, wenn dieses Zeit abgegolten ist.
Nach deinem Bericht, darf der