Kind krank - wieviel Tage (Sonder-) Urlaub?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich arbeiten jeweils in einer 70 % Stelle. Nun ist unser Sohn 4,5 kank. Wieviele Tage stehen jedem von uns pro Jahr zu, um daheim bei unserem Kind zu bleiben? Müssen wir eine Bescheinigung vom Kinderarzt bringen oder uns krankschreiben lassen? Wir haben keinen blassen schimmer, wie das abläuft und sind deshlab über jeden Rat dankbar!

Viele Grüsse

Andreas

Hallo Andreas,

wenn ein Kind krank ist, und es sich niemand findet, der es beaufsichtigen kann, stehen dem Erziehungsberechtigten 10 Tage im Jahr zur Verfügung, die die Kranlenkasse, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt zu löhnen hat.
Aber VORSICHT!
Mein Mann (bei mir mitversichert weil Student) war unlängst gleichzeitig MIT meinem Sohn krank…und zwar so, daß ich beide betreuen mußte…da wurden die Atteste des Arztes NICHT anerkannt…erst nach großen Schwierigkeiten, man sprach seitens der Krankenkasse von der Anzahl der Gefälligkeitsatteste??? Wurde unserem Antrag stattgegeben und das Geld für 7 Tage Ausfall erst 2 Monate späte überwiesen.

Gruß Maja

jeder und wie?
Hallo Maja,

ist es dann sso, dass sowohl ich als auch meine Frau jeweils die 10 Tage bekommen?
Und wie läuft es dann ab? Muss mich der Kinderarzt krankschreiben oder geht es über eine Bescheinigung?

Viele Grüsse

Andreas

Hi,

ist es dann sso, dass sowohl ich als auch meine Frau jeweils
die 10 Tage bekommen?

Nein, nur einer…

Und wie läuft es dann ab? Muss mich der Kinderarzt
krankschreiben oder geht es über eine Bescheinigung?

Attest vom Kinderarzt nd dann einreichen bei der Krankenkasse.
Sollten in der Regel keine Schwierigkeiten machen, aber wie Du siehst, habe ich schon anderes erlebt

PS… mann könnte die Bestimmung, die da in den Krankenkassenunterlagen steht durchaus anfechten…schaut Euch die nochmal genau an

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Hi,

der Kinderarzt muss nicht Dich krankschreiben, sondern er stellt eine Bescheinigung aus, dass das Kind krank ist und der Pflege bedarf.

Gruß
Nelly

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Hallo Maja,

wenn ein Kind krank ist, und es sich niemand findet, der es
beaufsichtigen kann, stehen dem Erziehungsberechtigten 10 Tage
im Jahr zur Verfügung, die die Kranlenkasse, wenn der
Arbeitgeber nicht zahlt zu löhnen hat.

Es stehen jedem Erziehungsberechtigten - sprich Mutter und Vater - jeweils 10 Tage pro Kalenderjahr zu. Und das bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Wenn es nur einen Erziehungsberechtigen gibt, stehen ihm 20 Tage zu.

Gruß
Dany

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Ergänzung
Mein Mann ist auf Arbeit ziemlich unabkömmlich. Wenn mein Sohn krank ist, erbringt er eine Bescheinigung von seinem Arbeitgeber, sodass ich alle 20 Tage nehmen kann.

Ist aber eine Kulanzfrage des Arbeitgebers und sollte im Vorfeld unbedingt abgeklärt werden (auch mit der Krankenkasse).

Viele Grüße
Jana