Kind leiht Geld an Mitschüler

Guten Morgen,
Ich habe ein Problem und weiß nicht genau, wie ich es lösen/anpacken kann. Wer kann bitte helfen und/oder hat Tipps zu folgendem Sachverhalt:

Der 12 jährige Sohn meiner Freundin hat einem 13- jährigen Klassenkammeraden
160 Euro geliehen.
Der 13 jährige hatte sich mit dem Geld ein Handy gekauft.

Anscheinend wurde das Handy über das Internet erworben. Lt. dem Sohn meiner Freundin über Amazon.

Meine Freundin wollte nachdem sie das erfuhr mit der Mutter des 13 jährigen Kintakt aufnehmen.
Diese

Dein Text ist unvollständig, bitte vervollständigen.

vielleicht wird das eine Fortsetzungsgeschichte.

Oder der will wissen, wie er die 160 Euro zurück bekommt.

"Hi, Vanessa und Kevin, hier sind der Broder1973 und die Nadine. Der Finn-Luca hat dem Ben-Leon neulich (am 17. Herbst) 160 Euro geliehen und sie ihm bis jetzt nicht wiedergegeben. Jetzt müssen wir uns an euch wenden. Sicher versteht ihr es, wenn wir euch auffordern, bis zum 10.08 (angemessene Zeitspanne, ggfl. Zahltag abwarten) den Betrag zurückzuerstatten.

Hallo, ich schreibe nun direkt und bin offen und ehrlich:

Guten Morgen,

ich habe ein Problem und weiß nicht genau, wie ich es lösen/anpacken kann. Wer kann bitte helfen und/oder hat Tipps zu folgendem Sachverhalt:

Mein 12 jährige Sohn hat seinem 13- jährigen Klassenkammeraden
150 Euro geliehen.
Der 13 jährige wollte und hat sich anscheinend auch mit dem Geld ein Handy gekauft.
Vereinbart wurde, dass mein Dohn das Geld dann wieder zurück bekommt, wenn der Mitschüler mit 14 Jahren über Geld durch Zeitungsaustragen verfügt.

Das Handy soll der Klassenkammerad über das Internet erworben worden sein.
Ich hatte 1 x die Möglichkeit mit der Mutter des Mitschülers bezügl. Einer anderen Angelegenheit zu sprechen.
Hier kam auch das Handy zur Sprache. Sie meinte, dass ihr Sohn plötzlich über ein Handy verfüge…jedoch weder sie noch ihr Sohn Geld hierfür habe um es zu bezahlen.
Die Bezahlung dessen sollte vielleicht über Amazon Pay stattgefunden haben. So Ihre Worte.

Die Mutter war kurz angebunden und wollte das Telefonat rasch beenden und sich jedoch später nochmals melden.
Hierzu ist es jedoch nicht mehr gekommen.

Ich hatte das Gehörte dann erst einmal mit meinem Sohn
besprochen.
…Da ich vermutete, dass er vielleicht in einem Geschäft die Amazon- Guthabenkarten erworben hatte und diese an seinen Mitschüler ausgehändigt hatte.
Dies hatte er jedoch verneint.
Er habe das Geld von seinem Erspsrten Geld seiner Sparkasse genommen.
(Hier fehlt das Geld auch.)

Ein weiterer Kontakt konnte ich nicht mehr zu der Mutter herstellen.

Wur haben nun nichts in der Hand was bewegen würde, das mein Sohn dem Mitschüler das Geld geliehen hat.

Beide Kinder sind eingeschränkt Geschäftsfähig.

Der Junge nutzt das Handy und die Mutter dessen sollte dies auch bekannt sein.

Es macht den Anschein, dass Sie dem Kauf Ihres Kindes stillschweigend zugestimmt hat.

Sie hätte nämlich ja auch die Möglichkeit den Händler darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie dem Erwerb des Handys nicht zugestimmt hst ect…

Die Frage nun, wie weiter vorgehen.

Anzumerken ist- dies nur nebensächlich, dass die Mutter und das Kind psychische Probleme haben und vom Jugendamt begleitet werden.
Vielleicht befürchtet sie Konsequenzen oder hst vor weiteren Belastungen Angst.

Warten, daß der Mitschüler demnächst das Geld wie vereinbart zurückzahlt?

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Dankeschön für Deinen Tipp.
Ich hatte Probleme mit der Übertragung und wollte nochmals ändern, was jedoch nicht mehr möglich war.

Siehe den vollständigen Text
(Mit Tippfehler und unvollständiger Umformulierung…denke aber, man kann es dennoch verstehen und nachvollziehen.)

Dankeschön für Deinen Tipp. Ich hatte Probleme mit der Übertragung und wollte nochmals ändern, was jedoch nicht mehr möglich war. Siehe den vollständigen Text (Mit Tippfehler und unvollständiger Umformulierung…denke aber, man kann es dennoch verstehen und nachvollziehen.)

Rein rechtlich vermute ich, dass Du da keine großen Möglichkeiten hast. Der gute Punkt an der ganzen Sache ist (wenn du konsequent bist):

Dein Sohn lernt mit Geld umgehen

  1. was er mit seinem eigenen Geld macht ist seine Sache,
  2. er muss auch die Konsequenzen daraus tragen, er erhält also
  3. keinen Ausgleich durch Dich.

Mit anderen Worten: Du hast eine tolle Gelegenheit in der Praxis Deinem Sohn beizubringen, wie es im Leben später tatsächlich zugeht - ohne dass du der buhmann mit dem ständig erhobenen Zeigefinger bist. Was ist

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Oder die Eltern lernen etwas über Vertrauen in Menschen und Versprechen. Könnte ja auch sein und wäre schön :wink:

Danke. So ist es.
Mein Sohn weiß bereits, dass es ein Fehler war, gutgläubig zu sein und, dass er das Geld gegebenenfalls nicht mehr sehen wird.
Dass er es von mir nicht bekommt auch, das stand bei uns auch nie zur Debatte.

Es muss und wird ihm sicher eine Lehre sein.

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Besonders schön wäre es natürlich, wenn er am Beispiel erkennen könnte, dass ein Versprechen seines Freundes auch eingehalten wird.

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Nein, bitte… was ist das denn für eine Vorstellung?
„Gutgläubig“ sein ist doch kein Fehler sondern erstmal eine gute, sympathische und wünschenswerte Einstellung. Schwierig kann es nur werden, wenn man dazu unkritisch und unvorsichtig ist.

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Wer ohne ein bestimmtes Grundvertrauen (das man aber auch noch selbstkritisch hinterfragen kann) durchs Leben geht, ist eine arme Sau.

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In einem Film drückte sich ein Jugendlicher und „Freund“ vor dem Zurückzahlen von ein paar Dollar. Der (Mafia)Onkel sagte dem Jungen, der das Geld verliehen hatte, er soll dankbar sein und das als Investition betrachten. So sei er sehr „billig“ dahinter gekommen, dass sein vermeintlicher Freund keiner ist und nichts taugt.

So eine Erfahrung, in dem Alter mit so einem niedrigen Betrag zu machen, ist wirklich ein Schnäppchen.

Aber auch wenn vom Freund das Geld regulär zurückbezahlt wird, ist das eine gute Erfahrung. Allerdings muss dann die Mutter unter Umständen darauf achten, dass er dieses gute Beispiel nicht auf alle anderen Mitschüler oder Mitmenschen überträgt.

Aber so, wie ich sie nach ihrem obigen Statement einschätze, hat sie das gut im Griff.

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Dazu gehört mormalerweise auch eine SIM-Karte mit einem Vertragsverhältnis. Ein Netzbetreiber oder Provider hat die Karte an wen ausgegeben und mit wessen Unterschrift ist der Prepaid- oder Laufzeitvertrag gezeichnet?

Hier muss ein Jurist Rat geben.

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Bei dem Alter dürfte es schon einen Mobilfunkvertrag gegeben haben.