Kind muss Anwaltskosten vom Vater zahlen?

Vielleicht kennt sich jemand aus…?

Bei Google wurde bisher leider nichts darüber gefunden.

Kurz der Sachverhalt:
Vater A hat beim Amtsgericht Klage gegen gemeinsames Kind C mit Mutter B zwecks Kürzung des Kindesunterhalts eingereicht (Abänderung der JA-Urkunde).
Urteil:
Einigung zwischen den jeweils geforderten Beträgen, d.h. beide Parteien A und C „verloren“ (wurde prozentual anteilig berechnet).
JA-Urkunde wurde geändert.

Mutter B hatte für den Prozess Prozesskostenbeihilfe beantragt (lt. Anwältin sollte B ein Formular mit Angaben zu B ausfüllen -da das Kind bei B lebt-, ein zweites Formular mit den Angaben von C -da C die Beklagte ist- Anwältin hat wohl beide eingereicht, keine Ahnung).
Übrigens, A hatte wohl auch PK-Beihilfe.

Die Beihilfe wurde auch genehmigt. Die umfasst ja aber nur die eigenen Anwaltskosten. Jetzt erhielt B -auf ihren Namen- eine Kostenrechnung v.d. Landesjustizkasse. B schrieb zurück, dass nicht sie einen Prozess führte, sondern das Kind C die Beklagte war. Und lt. Urteil werden die Kosten von der BEKLAGTEN eingefordert.

Als Antwort kam, dass das Schreiben zuständigkeitshalber ans AG zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Und das trotzdem keine Veranlassung besteht, von der Einziehung der Kosten abzusehen, und sie zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen bitten, die Kosten umgehend zu begleichen. Sollte das Schreiben Erfolg haben, wird ein
überzahlter Betrag zurückerstattet.

Ist das richtig, dass die Kostenrechnung an B gerichtet ist (B war als gesetzlicher Vertreter da und stand als solcher in der Klageschrift/Urteil „C - Beklagte-, vertreten durch B als gesetzlicher Vertreter“)?
Oder muss die Kostenrechnung an C direkt gerichtet sein, da C die Beklagte war?

C ist 8 Jahre und hat nur den -per Gericht gekürzten- Kindesunterhalt von A als Einkommen. C lebt mit B in einer Bedarfsgemeinschaft (ARGE). Muss C die Kosten zahlen?
Oder gehen die auf B über?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Hallo,

ist nicht Wissen, aber eine Idee: vielleicht soll die Mutter die Prozesskosten tragen, weil sie das Kind falsch vertreten hat? Die Mutter hätte sich ja im Vorfeld anhand der Unterhaltsauskunft einigen können.

Außerdem finde ich es sehr befremdlich, wenn man als betreuender Elternteil für das Kind ein vermeidbares Verfahren führt und dann die Folgen (also Verfahrenskosten) auf das Kind abwälzt.

Diese Mutter hat das Verfahren gemacht und will jetzt (zum Wohle des Kindes?) dass das Kind in zehn Jahren mit Schulden aus diesem Verfahren in das volljährige Leben startet. Nix mit Führerscheinmachen, von der Mutter verursachte Schulden bezahlen ist dann angesagt. Dafür kämpft diese (hoffentlich fiktive) Mutter jetzt auch noch gerichtlich :frowning:((((

Die Mutter hätte anhand der Einkommensauskunft den realen Unterhalt berechnen können. Die Unterhaltsminderung ist vielleich schon schlimm für das Kind - wird aber evtl. von staatlichen Stellen (ARGE, Unterhaltsvorschusskasse) aufgefannen. Aber schlimmer finde ich, dass das Kind mit Schulden belastet wurde.

Wie gesagt, ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht, aber ich fühle deutlich wie es moralisch für mich ist: nicht korrekt von der Mutter.

Gruß
Ingrid

Hallo,

ok. Aber B musste sich auf den Prozess einlassen, weil A einfach mal knapp 190 eus/Monat weniger zahlte. Das aufgrund falscher Lohnangaben von A.

Anwältin von B riet B zum Prozess. In dem Sinne hat es sich auch gelohnt, da A nun doch einiges mehr zahlen muss als er wollte.