Hallo Fachleute!
Folgende Situation:
Ich bin Angestellter und in der PKV. Meine Freundin ist Beamtin (Land Hessen) und freiwillig ebenfalls in der PKV (50% Beihilfe).
Wir haben ein Kind, welches auch in der PKV meiner Freundin versichert ist (eigener Vertrag, gleiche Gesellschaft), da dort der Versicherungsbeitrag aufgrund der 50% Beihilfe fürs Kind günstiger war, als bei einer 100% Versicherung bei meiner PKV Gesellschaft.
(1) Was passiert, wenn wir heiraten? Kann die PKV meiner Freundin verlangen, dass das Kind nun in meiner PKV versichert wird, da ich mehr verdiene als meine Freundin?
(2) Wir bekommen in ca. 5 Monaten ein weiteres Kind. Ziel wäre, das 2. Kind auch bei der PKV beiner Freundin unterzubringen (auch wg. 50% Beihilfe). Falls wir *vor* Geburt heiraten, muss das 2. Kind dann in meiner PKV versichert werden (wegen meines höheren VErdienstes)?
(3) Falls ja, sollten wir besser mit Heirat bis nach der Geburt (und Versicherung in der PKV meiner Freundin) warten?
Vielen Dank für alle sachdienlichen Hinweise!!!
Gruß!
Wir haben ein Kind, welches auch in der PKV meiner Freundin
versichert ist (eigener Vertrag, gleiche Gesellschaft), da
dort der Versicherungsbeitrag aufgrund der 50% Beihilfe fürs
Kind günstiger war, als bei einer 100% Versicherung bei meiner
PKV Gesellschaft.
Welche Beihilfevorschrift ? Für das Kind sollte der Beihilfeanspruch höher sein.
(1) Was passiert, wenn wir heiraten? Kann die PKV meiner
Freundin verlangen, dass das Kind nun in meiner PKV versichert
wird, da ich mehr verdiene als meine Freundin?
Nein, das Kind ist doch bereits vesichert. Da kann keine Änderung verlangt werden.
(2) Wir bekommen in ca. 5 Monaten ein weiteres Kind. Ziel
wäre, das 2. Kind auch bei der PKV beiner Freundin
unterzubringen (auch wg. 50% Beihilfe).
Nullo Problemo.
Falls wir *vor* Geburt
heiraten, muss das 2. Kind dann in meiner PKV versichert
werden (wegen meines höheren VErdienstes)?
Nein, da ihr beide privat versichert seid, spielt der Verdienst keine Rolle. Nur so ein Tip: Auch Deine Gesellschaft bietet mit Sicherheit Beihilfeegänzungstarife an.
(3) Falls ja, sollten wir besser mit Heirat bis nach der
Geburt (und Versicherung in der PKV meiner Freundin) warten?
Nein. Ihr habt die Wahl.
Wir haben ein Kind, welches auch in der PKV meiner Freundin
versichert ist (eigener Vertrag, gleiche Gesellschaft), da
dort der Versicherungsbeitrag aufgrund der 50% Beihilfe fürs
Kind günstiger war, als bei einer 100% Versicherung bei meiner
PKV Gesellschaft.
Welche Beihilfevorschrift ? Für das Kind sollte der
Beihilfeanspruch höher sein.
Du hast recht, hatte mich geirrt. Mutter und Kind haben jeweils 55% Beihilfe, d.h. einen 45% PKV Tarif (ist in Hessen wohl etwas anders als in anden Bundesländern).
(1) Was passiert, wenn wir heiraten? Kann die PKV meiner
Freundin verlangen, dass das Kind nun in meiner PKV versichert
wird, da ich mehr verdiene als meine Freundin?
Nein, das Kind ist doch bereits vesichert. Da kann keine
Änderung verlangt werden.
(2) Wir bekommen in ca. 5 Monaten ein weiteres Kind. Ziel
wäre, das 2. Kind auch bei der PKV beiner Freundin
unterzubringen (auch wg. 50% Beihilfe).
Nullo Problemo.
Sehr gut
Mit dem 2. Kind steigt dann die Beihilfe für alle drei auf 60%, d.h. wir brauchen jeweils nur noch einen 40% PKV Tarif.
Falls wir *vor* Geburt
heiraten, muss das 2. Kind dann in meiner PKV versichert
werden (wegen meines höheren VErdienstes)?
Nein, da ihr beide privat versichert seid, spielt der
Verdienst keine Rolle. Nur so ein Tip: Auch Deine Gesellschaft
bietet mit Sicherheit Beihilfeegänzungstarife an.
(3) Falls ja, sollten wir besser mit Heirat bis nach der
Geburt (und Versicherung in der PKV meiner Freundin) warten?
Nein. Ihr habt die Wahl.
Das ist gut. Ich hatte immer im Hinterkopf, dass das die Kinder beim Höherverdienenden verscihert werden müssen, aber das gilt dann nur für die Eltern-Kombination PKV + GKV, richtig?