tja, dann war das wohl in meiner eigenen erfahrung am sinne
und ztiecke vorbei gegangen mit der streichung des uhv- denn
man hat geheiratet, der uhv wurde gestrichen,
Bei dir geht einiges an einigem vorbei.
Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, die auf der Empfängerseite explizit an den Status „Alleinerziehend“ geknüpft ist, dieser Status fällt weg, wenn man heiratet.
obwohl ein gemeinsames kind unterwegs war
Das spielt keine Rolle, s.o.
und besagte frau gar nicht arbeiten konnte zu dem zeitpunkt
Das spielt ebenfalls keine Rolle. Auch eine arbeitende Frau (analog als alleinerziehender Mann) würde Unterhaltsvorschuss bekommen, so sie nicht verheiratet ist. Übrigens ist man in aller Regel nicht arbeitsunfähig, nur weil man schwanger ist.
während sich leiblicher vater weiterhin mit absicht um seine
zahlungen drückte. und der staat sichaus der verantwortung des
ersatzes stahl und sich nie wirklich um die eintreibung beim
leiblcihen kindesvater gekümmert hatte…
Der Staat ist auch nicht verantwortlich für den Unterhalt der Kinder, sondern die Eltern. Daher ist es auch in der Verantwortung des einen Elternteils, den Unterhalt vom anderen einzufordern. Nicht der Staat schuldet, sondern die Eltern.
Wenn der eine Elternteil es aus welchen Gründen auch immer nicht schafft, dies vom anderen Elternteil einzufordern, muss er anderweitig gucken, wie er über die Runden kommt. Wenn er / sie wg. Schwangerschaft (oder aus anderen Gründen) nicht arbeiten will, sondern sich von seinem neuen Partner haushalten lässt, dann ist das Privatvergnügen, gleiches gilt, wenn man auf diese Weise Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung versorgen lässt. Aus diesem ausgelebten Privatvergnügen kann man nicht machen, dass der neue Partner Unterhaltverpflichtet ist.
ergo wurden alle eigenen
kinder der alten frau SAMT DEREN EHEPARTNERN!! zur kasse
gebeten!!! als die aussage über finanzielle einkommen von den
ehepartnern
zu Unrecht
verweigert wurde, wurde hinter deren rücken in der
personalabteilung des arbeitgebers info eingeholt darüber
Bei dieser Auskunft ging es lediglich darum, festzustellen, inwieweit der zum Unterhalt Verpflichtete für sich selber aufkommen muss oder nicht. Das mag zwar im Endeffekt so wirken, als ob der eigentlich unbeteiligte Partner aufkommen muss, ist es aber nicht.
SIE ZAHLT NUN ERSATZWEISE FÜR SEINE 1.
FRAU SAMT DEM GEMEINSAMEN KIND UNTERHALT!!!
Das wird so auch nicht stimmen, sondern nach den oben beschriebenen Muster laufen.