Kind - neuer Mann - Unterhalt?

Hallo zusammen!

Mal angenommen: eine Frau hat ein Kind, das bei dem Vater (ihrem Ex) lebt. Sie ist unterhaltsverpflichtet, verdient aber nicht genug.

Jetzt heiratet sie erneut, der neue Mann verdient voll, muss auch selbst Unterhalt an ein eigenes Kind zahlen.

Muss dann jetzt der „neue“ Mann an das Kind der „neuen“ Frau Unterhalt zahlen?
Und wenn ja, kann man das im Ehevertrag ausschließen? Gütertrennung oder so?

Gibt es überhaupt so etwas wie eine kostenlose Eheberatung?

Vielen Dank schon mal im Voraus für jede Antwort!

Grüße von Lissi

Hallo,

Mal angenommen: eine Frau hat ein Kind, das bei dem Vater
(ihrem Ex) lebt. Sie ist unterhaltsverpflichtet, verdient aber
nicht genug.

Jetzt heiratet sie erneut, der neue Mann verdient voll, muss
auch selbst Unterhalt an ein eigenes Kind zahlen.

Bei allen seinen Unterhaltspflichten - auch gegenüber der neuen Ehefrau - wird vor der Berechnung erst der Unterhalt für sein eigenes minderjähriges Kind abgezogen.

Muss dann jetzt der „neue“ Mann an das Kind der „neuen“ Frau
Unterhalt zahlen?

Er zahlt selbstverständlich nicht für das Kind der Ehefrau. Aaaaabbeer, die Frau kann dann vermutlich selber von ihrem (unter dem Selbstbehalt liegenden) Einkommen Unterhalt bezahlen, da sie den Selbstbehalt ja nicht mehr benötigt. Ihr eigenes „Überleben“ wird ja durch das Einkommen Ehemannes gesichert, falls er dieser soviel verdient, dass er seinen Selbstbehalt hat, seinem Kind Unterhalt bezahlt und noch genug für die Ehefrau übrig bleibt.

Und wenn ja, kann man das im Ehevertrag ausschließen?
Gütertrennung oder so?

Gütertrennung bringt hier nix. Per Ehevertrag kann er nicht ausschließen, dass er für seine Ehefrau sorgen wird - wenn sie das selber nicht kann.

Gibt es überhaupt so etwas wie eine kostenlose Eheberatung?

Eheberatung ist dafür da, dass zerstrittene Ehepartner wieder eine Konzenz finden, würde hier also nichts bringen.

Anwälte und Notare beraten in einem solchen Fall (kostenpflichtig).

Vielen Dank schon mal im Voraus für jede Antwort!

Gruß
Ingrid

Hallo,

Mal angenommen: eine Frau hat ein Kind, das bei dem Vater(ihrem Ex) lebt. Sie ist unterhaltsverpflichtet, verdient aber nicht genug.

Heisst, sie zahlt keinen Unterhalt? Den die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem eigenen Kind ist bis zu einem gewissen Alter eine Selbstverständlichkeit.

Jetzt heiratet sie erneut, der neue Mann verdient voll, muss auch selbst Unterhalt an ein eigenes Kind zahlen.
Muss dann jetzt der „neue“ Mann an das Kind der „neuen“ Frau Unterhalt zahlen?

Nein.

Und wenn ja, kann man das im Ehevertrag ausschließen?
Gütertrennung oder so?

Nicht notwendig. Aber ich spekuliere jetzt mal, worauf es unter Umständen hinauslaufen könnte. Der neue Ehemann könnte soviel verdienen, dass nach Abzug aller anderweitigen Unterhaltspflichten und Selbstbehalten die Ehefrau soviel Ehegattenunterhalt bekommt, dass dieser zusammen mit ihrem eigenen Einkommen dazu führt, dass sich der Unterhaltsanspruch des eigenen Kindes erhöht bzw. die Mutter eben in die Lage versetzt wird welchen zu zahlen. Für viele entsteht dann der falsche Eindruck, der/die „Neue“ würde für das Kind und im Extremfall sogar noch für den/die „Ex“ Unterhalt zahlen.

Gibt es überhaupt so etwas wie eine kostenlose Eheberatung?

Das ist aber keine Eheberatung, sondern eher eine Frage des Familienrechts, die dann auch ein entsprechender Anwalt beantworten könnte. Für sowas wird es keine kostenlose Beratung geben, da sich solche Fragen wohl nur für Leute stellen, die über entsprechende finanzielle Mittel verfügen.
Solche Vereinbarungen zu Lasten des Kindes könnten zumindest sehr stark angreifbar bis nichtig sein, so dass sich ein Gang zu einem guten Anwalt lohnen könnte. Vorher sollte man sich fragen, warum man seinem Kind keinen höheren Unterhalt gönnen will. Das ist allerdings weniger eine juristische Fragestellung.

Vielen Dank schon mal im Voraus für jede Antwort!

Bitte.

Grüße

Muss dann jetzt der „neue“ Mann an das Kind der „neuen“ Frau
Unterhalt zahlen?

Er zahlt selbstverständlich nicht für das Kind der Ehefrau.
Aaaaabbeer, die Frau kann dann vermutlich selber von ihrem
(unter dem Selbstbehalt liegenden) Einkommen Unterhalt
bezahlen, da sie den Selbstbehalt ja nicht mehr benötigt. Ihr
eigenes „Überleben“ wird ja durch das Einkommen Ehemannes
gesichert, falls er dieser soviel verdient, dass er seinen
Selbstbehalt hat, seinem Kind Unterhalt bezahlt und noch genug
für die Ehefrau übrig bleibt.

Nun, so viel ist das nicht, drum ist ja die Frage, ob sich heiraten in dem Fall finanziell lohnt.
Klingt nicht sehr romantisch, ist aber so :wink:

Nochmals vielen Dank,
Lissi

viel schlimmer noch - aus eigener familiärer erfahrung weiß ich, daß sogar der neue ehemann nicht nur fürs kind, sondern sogar (im falle eines falles!) für alle anderen unterhaltsverpflichtungen der frau aufkommen müßte, d.h., wird der „alte ehemann“ arbeitslos, müßte der „neue ehemann“ sogar für diesen unterhaltlich aufkommen!! oder für die arbeitslosen/stütze-empfangenden oder arbeitsunfähigen oder altersmäßig ausgeschiedenen eltern,d ie (wie im mir bekannten falle) evtl. dann zur mindest-alters-rente noch ergänzende stütze bekommen müssen - auch für diese müßte der neue ehepartner ersatzweise aufkommen, wenn die frau zahlungsunfähig ist!! aber eigene/sprich „erstgeborene kinder“ kommen immer zu allererst - DANN wird der rest an bedürftigen leuten vom übrig gebliebenen pfändbaren/anrechenbaren einkommen versorgt!! ob man das ausschließen kann, weiß ich allerdings nicht. mir ist das auch aus eigener erfahrung SO bekannt, daß es andersherum war - das kind lebt bei mir, der leibliche vater zahlte aus unwillen noch nie einen pfennig - dann heiratete ich neu - und plötzlich gabs keinen unterhaltvorschuß mehr!! denn der „neue“ (nicht mal der leibliche vater, es gab auch nie eine adoption!!) vater müsse nun laut amt für den unterhalt des „angenommenen kindes“ aufkommen!! wie völlig absurd!!! gesetze eben… toll…

bitte mit solchen ‚Tatsachen‘ hier niemanden ersch
Hallo

in Deutschland wurde die Mengenlehre abgeschafft, also das mathematische Vergleichen von Äpfeln und Birnen;

kein 2.Ehemann muss für den „Altehemann“ aufkommen, hier ist kein
sachlicher Vorgang korrekt.
Richtig ist, dass wenn die Mutter für das Kind aus 1.Ehe noch Unterhaltsvorschuß erhält, wird dieser „Vorschuß“ bei Heirat der Mutter eingestellt. Nicht mehr und nicht weniger.

Falsch ist auch, dass die Erstgeborenen Vorrang haben; aller Kinder sind gleich zu behandeln.

Dass bei Heirat der Frau das für das Kind aus 1 Ehe der Unterhaltsvorschuß wegfällt ist auch damit begründet, dass die Mutter, nachdem sie nunmehr verheiratet ist, „nur noch“ für das Kind unterhaltspflichtig ist, weil nunmehr der neue Ehemann für die Frau aufgrund der Heirat ebenso unterhaltspflichtig wäre/ist. Aber es handelt sich hierbei um Unterhaltsvorschuß; da gehört dem Kindesvater auf die Füße getreten gem. § 170 StGB.

Schönen Tag noch.

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tja, dann war das wohl in meiner eigenen erfahrung am sinne und ztiecke vorbei gegangen mit der streichung des uhv- denn man hat geheiratet, der uhv wurde gestrichen, obwohl ein gemeinsames kind unterwegs war und besagte frau gar nicht arbeiten konnte zu dem zeitpunkt . ergo mußte der neue ehemann in diesem besagten falle nun ALLEIN FÜR 4 PERSONEN AUSKOMMEN; während sich leiblicher vater weiterhin mit absicht um seine zahlungen drückte. und der staat sichaus der verantwortung des ersatzes stahl und sich nie wirklich um die eintreibung beim leiblcihen kindesvater gekümmert hatte… wie in den meisten fällen…

aus eigener erfahrung weiß man, daß nicht nur der neue ehemann für die kinder der partnerin wie erwähnt aufkommen mußte, sondern sein schwager für die schwiegermutter(eigene mutter des eigenen ehemannes), welche wie gesagt selbst nicht mit ihrer eigenen mindestrente reichte (durch ewige hausfrauentätigkeit samt 3 kindern). ergo wurden alle eigenen kinder der alten frau SAMT DEREN EHEPARTNERN!! zur kasse gebeten!!! als die aussage über finanzielle einkommen von den ehepartnern verweigert wurde, wurde hinter deren rücken in der personalabteilung des arbeitgebers info eingeholt darüber!!!

weiterhin weiß man von einem anderen familiären falle: frau heiratet mann. der mann ist 10jahre älter und war vorab schon verheiratet und hatte ein gemeinsames kind aus dieser 1.ehe. wurde aufgrund gesundheitlicher beschwerden arbeitsunfähig. zeugte mit der neuen frau nunmehr 3 kinder. sie verdiente gut im öffentlichen dienst. SIE ZAHLT NUN ERSATZWEISE FÜR SEINE 1. FRAU SAMT DEM GEMEINSAMEN KIND UNTERHALT!!!

alles erfahrungswerte…

lg aus berlin, m.p.

Hallo,

Deine Erfahrungswerte gehen an den gesetzlichen Vorgaben vorbei. Fakt ist, dass Unterhaltsvorschuss nur bezahlt wird, wenn der betreuende Elternteil (kann ja auch der Vater sein) nicht verheiratet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Elternteil mit dem leiblichen Elternteil des Kindes verheiratet ist.

Es spielt keine Rolle, ob der betreuende Elternteil gerade wieder ein Kind bekommt und deswegen nicht arbeiten kann. Die gesetzliche Vorgabe ist eben ganz einfach: Unterhaltsvorschuss entfällt, wenn der betreuende Elternteil nicht mehr alleinerziehend ist. Das ist dieser Elternteil nicht mehr, sobald er in einer dauernden Partnerschaft lebt.

Kann man klar und deutlich auf der Seite des Familienministeriums nachlesen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html

Es gibt also noch weitere Punkte (z. B. Alter des Kindes, Dauer des Bezuges), nach denen der Unterhaltsvorschuss entfallen kann.

Alle weiteren Ausführungen (gehen am Thema vorbei) und haben nichts damit zu tun, dass ein Ehepartner, der mit einem barunterhaltspflichtigen Elternteil zusammenlebt eben keinen Barunterhalt für das (nicht in diesem Familienverbund lebende) Kind bezahlen muss. Du vermischt Äpfel mit Birnen, dabei wird es aber kein Kirschkompott werden.

Gruß
Ingrid

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Hallo

Nochmal nachgehakt.
Was würde sich den ändern, wenn die Frau nicht mehr Arbeiten gehen kann?
Weil Siez.B. eigene minderjährige Kinder aus der neuen Beziehung bekommt?
Dann hat Sie kein Einkommen mehr wer kommt dann für das Kind beim Exman auf?
Oder wenn der Ex slber mehr verdient als der neue Mann?
würde das die Situation für die Fragestellerin ändern?

tja, dann war das wohl in meiner eigenen erfahrung am sinne
und ztiecke vorbei gegangen mit der streichung des uhv- denn
man hat geheiratet, der uhv wurde gestrichen,

Bei dir geht einiges an einigem vorbei.

Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, die auf der Empfängerseite explizit an den Status „Alleinerziehend“ geknüpft ist, dieser Status fällt weg, wenn man heiratet.

obwohl ein gemeinsames kind unterwegs war

Das spielt keine Rolle, s.o.

und besagte frau gar nicht arbeiten konnte zu dem zeitpunkt

Das spielt ebenfalls keine Rolle. Auch eine arbeitende Frau (analog als alleinerziehender Mann) würde Unterhaltsvorschuss bekommen, so sie nicht verheiratet ist. Übrigens ist man in aller Regel nicht arbeitsunfähig, nur weil man schwanger ist.

während sich leiblicher vater weiterhin mit absicht um seine
zahlungen drückte. und der staat sichaus der verantwortung des
ersatzes stahl und sich nie wirklich um die eintreibung beim
leiblcihen kindesvater gekümmert hatte…

Der Staat ist auch nicht verantwortlich für den Unterhalt der Kinder, sondern die Eltern. Daher ist es auch in der Verantwortung des einen Elternteils, den Unterhalt vom anderen einzufordern. Nicht der Staat schuldet, sondern die Eltern.

Wenn der eine Elternteil es aus welchen Gründen auch immer nicht schafft, dies vom anderen Elternteil einzufordern, muss er anderweitig gucken, wie er über die Runden kommt. Wenn er / sie wg. Schwangerschaft (oder aus anderen Gründen) nicht arbeiten will, sondern sich von seinem neuen Partner haushalten lässt, dann ist das Privatvergnügen, gleiches gilt, wenn man auf diese Weise Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung versorgen lässt. Aus diesem ausgelebten Privatvergnügen kann man nicht machen, dass der neue Partner Unterhaltverpflichtet ist.

ergo wurden alle eigenen
kinder der alten frau SAMT DEREN EHEPARTNERN!! zur kasse
gebeten!!! als die aussage über finanzielle einkommen von den
ehepartnern

zu Unrecht

verweigert wurde, wurde hinter deren rücken in der
personalabteilung des arbeitgebers info eingeholt darüber

Bei dieser Auskunft ging es lediglich darum, festzustellen, inwieweit der zum Unterhalt Verpflichtete für sich selber aufkommen muss oder nicht. Das mag zwar im Endeffekt so wirken, als ob der eigentlich unbeteiligte Partner aufkommen muss, ist es aber nicht.

SIE ZAHLT NUN ERSATZWEISE FÜR SEINE 1.
FRAU SAMT DEM GEMEINSAMEN KIND UNTERHALT!!!

Das wird so auch nicht stimmen, sondern nach den oben beschriebenen Muster laufen.

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ja nee, ist klar - nur weil ich mit einem neuen ehemann glücklich bin und ein kind zeugen möchte in 10 jahren ehe, verkneife ich mir dies, weil der alte partner/leiblicher vater vom 1. kind einfach mal keine böcke hat, zu zahlen… ist schon klar… jaja… und ich rede logisch-denkender-weise NICHT von der schwangerschaft, sondern DAVON, daß ich mir nach der entbindung sicher keinen winzigen säugling an den bauch binde, um schuften zu gehen.

ich finde es eine frechheit, daß wir also zu viert nur so viel hatten trotz einem voll-verdienenden schichtarbeiter plus 2x kindergeld, wie eine andere familie auch zu viert fürs nichts-tun mit hartz4!! im übrigen bin ich gleich als der lütte mehrere monate alt war sofort wieder schuften gegangen, um uns irgendwie was beizusteuern. soviel mal dazu.

aber ist schön, daß der leibliche vater sich dann mti seinem neuen motorrad in stayfriends ablichten läßt, während er dem jugendamt armut/zahlungsunfähigkeit vortäuscht!!

aber klar - ich vergaß (dein zitat:smile: babies zu bekommen und großzuziehen (fürsorglich und verantwortungsvoll, meine ich!!) ist natürlich N PRIVATVERGNÜGEN!!

fragt sich allen ernstes, was hier an wem vorbei geht… (:wink:))))) loool…

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