Kind soll bei der Patentante leben

Vater ist alleinerziehend, die Mutter im Ausland, es besteht fast kein Kontakt.
Das gemeinsame Kind, 10 Jahre alt, ist schwierig.
Die Patentante bietet an, das Kind zu nehmen, dass es dort lebt, in einer anderen Stadt.

Wie ginge das vor sich?
Muss das dem Jugendamt mitgeteilt werden?
Reicht es, wenn Vater und Kind sich in der Stadt der Freundin einen 2.Wohnsitz anmelden und das Kind dort in der Schule angemeldet wird?

Was ist mit dem Kindergeld?

Kann irgendjemand dem Vater vorschreiben, ob das Kind bei der Patentante leben darf?

Hallo

Wenn der Vater allein sorgeberechtigt ist, hat er auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Besteht gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter muss diese ihre Einwilligung geben.

Gruß Jeannette

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Jugendamt?

Vater ist alleinerziehend, die Mutter im Ausland, es besteht
fast kein Kontakt.
Das gemeinsame Kind, 10 Jahre alt, ist schwierig.
Die Patentante bietet an, das Kind zu nehmen, dass es dort
lebt, in einer anderen Stadt.

Wie ginge das vor sich?
Muss das dem Jugendamt mitgeteilt werden?
Reicht es, wenn Vater und Kind sich in der Stadt der Freundin
einen 2.Wohnsitz anmelden und das Kind dort in der Schule
angemeldet wird?

Was ist mit dem Kindergeld?

Kann irgendjemand dem Vater vorschreiben, ob das Kind bei der
Patentante leben darf?

Wenn der Vater allein sorgeberechtigt ist, hat er auch das
alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Besteht gemeinsames
Sorgerecht mit der Mutter muss diese ihre Einwilligung geben.

Das heisst, dass der vater entscheiden kann, dass das Kind bei der Patentante lebt?
Muss dies dem Jugendamt mitgeteilt werden?

Danke.

Hallo!

Das heisst, dass der vater entscheiden kann, dass das Kind bei
der Patentante lebt?
Muss dies dem Jugendamt mitgeteilt werden?

Der Vater kann allein entscheiden, wenn er das alleinige Sorgerecht hat. Das heißt nicht unbedingt, dass der Vater automatisch das alleinige Sorgerecht hat, nur weil das Kind bei ihm wohnt und die Mutter sich nicht kümmert. Gibts eine Sorgerechtsübertragung?

Ich glaube nicht, dass dies dem Jugendamt mitgeteilt werden muss, weiß ich aber auch nicht genau.

Gruß Jeannette