Kind staatenloser Eltern - welcher Status?

Wenn ein staatenloses Ehepaar (UN-Flüchlingskonvention) in Deutschland lebt und hier ein Kind bekommt, welcher Status hat dieses Kind? Staatenlos? Deutsche Staatsangehörigkeit?

Kommt drauf an wie lange die Eltern hier leben und welchen Status sie haben:

"Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von Ausländern bei Geburt in
Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit
mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes
Aufenthaltsrecht besitzt. " http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html#doc370712bodyText2

Hm. Das Kind ist also zunächst auch staatenlos, richtig?

Hier beitraege_asylmagazin
lese ich:
1977 wurde in Deutschland das Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit erlassen (vom 29.6.1977,BGBl I, S. 1101). Es erging in Ausführung des UN-Übereinkommens vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl 1977 II, S. 597) und des Übereinkommens vom 13.9.1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit. Es erleichtert die Einbürgerung für Personen, die nach dem Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl 1976 II, S. 473) staatenlos sind: Staatenlose, die in Deutschland geboren und seit fünf Jahren hier rechtmäßig ansässig sind, erhalten einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie nicht erheblich bestraft sind und vor Vollendung des 21. Lebensjahres ihre Einbürgerung beantragen.

Wenn das Kind also 5 wird und nicht vorbestraft ist, kann in seinem Namen die Einbürgerung beantragt werden - kann das sein?

So sehe ich das auch.

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fünfjährige kinder können niemals vorbestraft sein.