Wenn ein volljähriges Kind kein eigenes Einkommen hat, auswärts studiert, ein Taschengeld von seinen Eltern bezieht und diese ihm seine Wohnung finanzieren und für alle sonstigen Kosten aufkommen, könnten solche Eltern etwas von diesen gewaltigen finanziellen Aufwendungen in der Steuererklärung ansetzen?
Absetzbarkeit? Kinder sind nicht ‚absetzbar‘
Hallo Maik,
leider sind Kinder nicht wirklich bei der Einkommensteuererklärung (EST) absetzbar - da der Nachwuchs - privates „Vergnügen“ ist. Sie können jedoch steuerlich berücksichtigt werden.
Die Meisten Aufwendungen die einem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit Kindern entstehen sind über das ausgezahlte Kindergeld, abgegolten.
Die Finanzverwaltung prüft bei jeder ESt ob der steuerliche Kinderfreibetrag pro Kind - steuerlich günstiger ist - als das ausgezahlte Kindergeld. Bei Einkommen in durchschnittlicher Höhe sind die ausgezahlten Kindergelder, höher - als die steuerlichen Kinderfreibeträge. Grundsätzlich werden steuerlich Kinder berücksichtig (manchmal auch darüber hinaus) solange ein Elternteil Kindergeld erhalten könnte. Selbst wenn Kinder verheirate aber noch in der Ausbildung (gerade auch Studium) sind, können Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Für unterschiedliche Gegebenheiten (auswärtige Unterbringung bzw. Auslandsaufendhalt und anderes) können unterschiedliche Kinderfreibeträge beantragt werden.
In wie weit diese Kinderfreibeträge tatsächlich zu gewähren sind, und ob sie sich eventuell und in welcher Höhe steuerlich auswirken - hängt vom Einzellfall der Einkommensteuerveranlagung ab.
Um sich konkret zu informieren, schlage ich die Suche im Internet unter: Einkommensteuergesetz oder Einkommensteuerrichtlinien (in beiden Fällen sollte es pdf-dateien geben - die unter den entsprechenden Inhaltsverzeichnissen auf Kinder hinweisen), Kinderfreibeträge, Steuern und Kinder, oder ähnlichem vor.
Mit freundlichn Grüssen vom
eigennutz der sich immer über eine Rückmeldung freut
Einkommensteuergesetz
Hi,
wie Eigennutz schon schrieb, weitgehend über das Kindergeld abgegolten. Einkommensteuergesetz, zu finden unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934…
auch die folgenden §§
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
hier § 33a Abs.2 EStG
Ausbildungsfreibetrag für ein über 18 Jahre altes, auswärtig untergebrachtes Kinder mit Anspruch auf Kindergeld in Ausbildung:
924 € im Jahr!
Schöne Grüße
C.
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Hallo,
danke für Eure Antworten. Ich hatte es schon befürchtet, dass die Eltern in diesem Fall nichts bekommen, wollte es aber nicht wahrhaben bei den Summen. Da sind Mietkosten, Fahrten zur Uni und nach Hause, Fachbücher, von denen eins gut 100 Euro kostet usw. Gibts noch jemanden, der sich wundert, dass Kinder in Deutschland Luxus sind?
Gruß, Maik SN