Kind umschreiben damit das Amt weniger abzieht?

Hallo, 
wenn jemand Geld vom Amt bekommt (Hartz 4 etc) und ein Kind hat, welches gerade in der Ausbildung ist, wird dessen Ausbildungsvergütung ja meistens von dem abgezogen was die Person vom Amt bekommt, so das man darauf angewiesen ist, das dass Kind mit seinem Gehalt die Kosten trägt. Was ist aber wenn man das Kind nun z.B auf die Großmutter (die Arbeitet) umschreiben lässt, so das dieses Kind nur auf dem Papier nicht mehr zuhause, sondern bei der Großmutter lebt? Bekommt die Person dann vom Amt wieder mehr Geld und wie sieht das Gesetzlich aus? Ist sowas verboten, achtet das Amt auf solche Sachen? Oder ist das ihnen komplett egal? 

Hi, das wäre Sozialleistungsbetrug.
http://www.rechtsanwaelte-eisenberg.de/ver%C3%B6ffen…
MfG ramses90

Hallo
Ich glaube dass ist illegal.
Würde mich bei der Rechtspflege erkundigen.
Das ist kostenlos.

Hallo

wenn jemand Geld vom Amt bekommt (Hartz 4 etc) und ein Kind hat, welches gerade in der Ausbildung ist, wird dessen Ausbildungsvergütung ja meistens von dem abgezogen was die Person vom Amt bekommt, so das man darauf angewiesen ist, das dass Kind mit seinem Gehalt die Kosten trägt.  

Jemand sollte es auf legalem Wege versuchen.
Ein Kind, das ausreichend Einkommen hat, um davon zu leben, gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Wenn es trotzdem dazu gezählt wird, kann Widerspruch dagegen eingelegt und auch ggf. dagegen geklagt werden. Wenn tatsächlich das Einkommen des Kindes dem Elternteil angerechnet wurde, müsste es sogar eine Zeit lang rückwirkend erstattet werden, glaube ich.

Habe nicht die Paragraphen im Kopf und will im Moment nicht suchen. Bitte im Brett für Arbeit-&Sozialamt danach fragen, da sind öfters zwei bis drei Leute, die sich sehr gut auskennen.

Viele Grüße

HI
wie kommst du da drauf, dass ein Kind nicht in die Bedarfsgemeinschaft gehört?
Solange es keinen eigenen Haushalt hat, gehört es ja da rein. Es erhöht den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft, allerdings wird das Einkommen ebenfalls eingerechnet.
Es hängt also von der Ausbildungsvergütung ab, inwieweit das Kind zum Lebensunterhalt beitragen muss, was ME nicht mehr als gerecht ist.
Die vorgesehene Konstruktion mit dem „pro Forma abmelden“ ist eine Straftat.

Gruß
HaWeThie

Hallo

wie kommst du da drauf, dass ein Kind nicht in die Bedarfsgemeinschaft gehört?

aufgrund irgendeines Paragraphen, in dem detailliert aufgeführt ist, wer in die Bedarfsgemeinschaft gehört. Und da sind Kinder bis zu irgendeinem Alter (vermutlich 25) ausdrücklich erwähnt, sofern sie kein bedarfsdeckendes eigenes Einkommen haben. Ich weiß auch aus einem konkreten Fall, dass das auch auf kleinere Kinder zutreffen kann, die ausreichend Unterhalt + Kindergeld bekommen, und dass diese Kinder Wohngeld beziehen können, obwohl sie mit ihrer alleinerziehenden Hartz-4-beziehenden Mutter zusammen in einem Haushalt wohnen.

Solange es keinen eigenen Haushalt hat, gehört es ja da rein.

Und wie kommst du darauf?

Es erhöht den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft, allerdings wird das Einkommen ebenfalls eingerechnet.

Dass es häufig so gemacht wird, das glaube ich unbesehen, aber es stimmt so nicht. So schlecht sind die Hartz-Gesetze nicht. Die Jugendlichen sollen nicht davon abgehalten werden zu arbeiten und Geld zu verdienen, nur weil ihre Eltern Alg II bekommen.

Ich weiß übrigens ganz genau, dass das stimmt. Wenn man auf der Seite der Arbeitsagentur nach Bedarfsgemeinschaft sucht und da durchliest ‚Wer gehört alles zur Bedarfsgemeinschaft‘, dann kann man es auch schwarz auf weiß finden.

Viele Grüße