Hallo zusammen
So langsam denken wir dann ja doch mal ernsthaft über Nachwuchs nach. Da dann ein Gehalt wegfällt für ne zeit lang, wird es wohl etwas knapp werden. Meine Frage: Welche Hilfen, Zuschüsse etc gibt es von Staat, Arbeitgeber, bzw wo kann man sich erkundigen? Leider habe ich damit noch gar keine Erfahrung und stehe jetzt ziemlich auf´m Schlauch.
Danke für jede Antwort!!
also ich kannte mich auch nicht so gut aus. Was ich so raushöre ist, das ihr beide arbeitet. Das bedeutet wenn Du schwanger wirst. Bekommst du 6 Wochen vor dem Entbindungstermin Mutterschutgeld und mußt dann auch nicht mehr arbeiten. Weiterhin bekommst du nach der Entbindung 6 Wochen Mutterschutzgeld von deiner Krankenkasse. Du kannst dann entscheiden wieviele Jahre du erziehungsurlaub haben möchtest bis zu drei Jahren ist möglich.
Es gibt dann vom Arbeitsamt wenn das kind da ist 270 DM Kindergeld. Von der Stadt bekommst du Erziehungsgeld das erste Jahr 600 DM und ab dem 2 Lebensjahr deines Kindes wird geprüft wieviel Geld dein Mann erhält und ob du auch weiterhin 600 DM bekommst. Sollte er allerdings zuviel verdienen wird das Erziehungsgeld gekürzt bzw. gestrichen.
Das Mutterschaftsgeld beläuft sich auf das Geld was du verdient hast. Es wird halt nur zur einen Hälfte von dem Arbeitgeber gezahlt und zur anderen Hälfte von der Krankenkasse.
Versichert bist du so lange du Erziehungsurlaub hast weiterhin. Dafür brauchst du nichts extra zahlen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
So war es zumindest letztes Jahr als ich meinen Sohn bekam. Ich denke aber es hat sich noch nicht viel geändert.
bevor ich Dir die Regelungen genau erkläre, da die anderen Erklärungen nicht ganz stimmen, schlage ich Dir vor, fordere beim Bundesministerium für Familie, Seniore, Frauen und Jugend kostenlos die Broschüre Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub an. Die Adresse lautet: Postfach 20 15 51, 53145 Bonn, Tel.: (0180) 5 32 93 29.
Ich kann Dir nur soviel sagen, daß das Erzeihungsgeld immer auf das gesamte Einkommen der Familie angerechnet wird. D. h. die Einkommensgrenze darf in dem Jahr, wo das Kind geboren wird nicht 100 000 DM überschreiten, sonst wird kein Erziehungsgeld gewährt. Nach dem ersten halben Jahr, wo das Kind geboren ist, gibt es eine weitere Grenze, die nicht überschritten werden darf. Aber wie schon gesagt, steht alles in der Broschüre sehr gut erklärt. Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen.
Bis dann
Gruß
Annette
Hallo zusammen
So langsam denken wir dann ja doch mal ernsthaft über
Nachwuchs nach. Da dann ein Gehalt wegfällt für ne zeit lang,
wird es wohl etwas knapp werden. Meine Frage: Welche Hilfen,
Zuschüsse etc gibt es von Staat, Arbeitgeber, bzw wo kann man
sich erkundigen? Leider habe ich damit noch gar keine
Erfahrung und stehe jetzt ziemlich auf´m Schlauch.
Danke für jede Antwort!!
bevor ich Dir die Regelungen genau erkläre, da die anderen
Erklärungen nicht ganz stimmen, schlage ich Dir vor, fordere
beim Bundesministerium für Familie, Seniore, Frauen und Jugend
kostenlos die Broschüre Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub an.
Die Adresse lautet: Postfach 20 15 51, 53145 Bonn, Tel.:
(0180) 5 32 93 29.
Zu beachten ist noch: Im Juli wurde ein neues Erziehungsgeldgesetz beschlossen - ist aber noch nicht rechtskräftig, muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Dieses gilt dann für Kinder, die ab 1.1.2001 geboren werden. Ich habe schon mal bei unserem Jugendamt nachgefragt, es gibt erst aktuelle Infos, wenn das Gesetz Gesetz ist. Vielleicht also etwas warten, damit es die aktuellsten Infos gibt. Da soll es dann auch möglich sein, während des Erziehungsurlaubs bis 30h/Woche zu arbeiten *freu
In manchen Bundesländern gibt es auch noch spezielle Landeszuschüsse-
am besten Erkundigungen beim zuständigen Jugendamt einholen.
Beatrix http://www.trixi.de